Ein Mann riss einer Taube mitten in der Heidelberger Innenstadt den Kopf ab. Seiner Erklärung zufolge, hatte sich das Tier an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht. Nun wurde er wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.
Nach einigem Hin und Her ist jetzt ein Strafbefehl (Az. 13 Cs 330 Js 6574/21) gegen einen Mann rechtskräftig, der einer Taube den Kopf abgerissen haben soll. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz müsse er nun 90 Tagessätze in Höhe von 15 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Heidelberg am Dienstag. Damit ist er gut davon gekommen, denn das ist genau die Tagessatz-Grenze, bis zu der man noch nicht als vorbestraft gilt.
Im März vergangenen Jahres hatten mehrere Zeugen die Polizei gerufen, als sie sahen, dass der damals 49-Jährige aus dem Rhein-Neckar-Kreis in der Heidelberger Innenstadt eine Taube gefangen und ihr den Kopf abgetrennt hatte. Die Beamten nahmen ihn vorübergehend fest.
Er sagte laut Polizeibericht aus, dass sich der Vogel zuvor an seinem Mittagessen zu schaffen gemacht habe. Der Strafbefehl geht allerdings davon aus, dass der Beschuldigte die Taube gezielt mit Resten seiner Mahlzeit angelockt habe. Auch die Tierrechtsorganisation Peta erstattete Strafanzeige gegen den Mann.
Dieser legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein, weshalb am Amtsgericht verhandelt werden sollte. Zu dem Termin erschien er aber nach Angaben der Gerichtssprecherin unentschuldigt nicht, weshalb der Einspruch verworfen worden sei. Nachdem gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel eingelegt wurden, gilt nun der Strafbefehl.
Während das Strafrecht in diesem Fall offenbar funktionierte, ist es im Falle von Massentierhaltung meist völlig wirkungslos. Quälereien an Schweinen, Rindern und Hühnern werden kaum sanktioniert, wie LTO berichtete.
dpa/LTO-Redaktion
Geldstrafe wegen ungerechtfertigter Tiertötung: . In: Legal Tribune Online, 19.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49093 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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