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AG Tiergarten verhängt Haftstrafen: Hung­rige Bau­ar­beiter schlach­teten Ziege aus Strei­chelzoo

04.04.2018

Angora-Ziege

© EcoView - stock.adobe.com

Zwei Männer hatten eine trächtige Angora-Ziege in der Berliner Hasenheide geschlachtet. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte die beiden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen.

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Das Amtsgericht (AG) Tiergarten in Berlin hat am Mittwoch zwei Männer wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Diebstahl in einem besonders schweren Fall und wegen des Verstoßes gegen § 17 Tierschutzgesetz (TierschutzG, Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund) zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise zehn Monaten verurteilt.

Die Strafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt, wie der Pressesprecher der Berliner Strafgerichte, Sebastian Abel, LTO mitteilte. "Den Angeklagten konnte die dafür erforderliche günstige Sozialprognose nicht gestellt werden", sagte er.

An einem Februarabend dieses Jahres schlichen die beiden Männer nachts in einen Berliner Streichelzoo. Sie töteten eine Angora-Ziege und schnitten dem Tier ein Bein ab - aus Hunger, wie sie zu Prozessbeginn erklärt hatten. Die beiden 29-Jährigen waren geständig.

Der Verteidiger es einen Mannes, Benjamin Düsberg, sagte gegenüber LTO: "Ich halte das Urteil für unangemessen hart". Er wies darauf hin, dass die Männer "die sehr wollige Angora-Ziege in der Nacht für ein Schaf hielten." Auch die Anklage sei von der Tötung eines Schafs ausgegangen. Aber auch eine Angora-Ziege sei dem Wert nach auf etwa 150 Euro zu schätzen. "Angesichts dessen ist die Strafe unverhältnismäßig hoch", so Düsberg. Auch dass es keine Strafaussetzung zur Bewährung gibt, kann er nicht nachvollziehen. "Dass die Mandanten aus Not handelten, wirkte nicht strafmildernd."

In der Tatnacht hatten Anwohner Tierschreie gehört und die Polizei gerufen. Beim Verlassen des Geländes wurden die beiden gefasst. Sie erklärten, als Bauhelfer in Berlin gearbeitet zu haben, dafür aber kaum bezahlt worden zu sein. In ihrer Heimat Rumänien hätten sie auf dem Land gelebt und den Zoo für einen Bauernhof gehalten.

Düsberg kündigte gegenüber LTO an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

kus/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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AG Tiergarten verhängt Haftstrafen: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27875 (abgerufen am: 07.06.2026 )

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