Nach Streit über Masernviren: Haft­be­fehl gegen Bio­logen erlassen

28.09.2015

Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren hat das AG Tettnang Haftbefehl gegen einen Impfgegner erlassen.

Damit soll der Mann gezwungen werden, eine eidesstattliche Erklärung über sein Vermögen abzugeben oder 100.000 Euro zu hinterlegen. Diese Summe hatte der Biologe aus Langenargen im Jahr 2011 demjenigen versprochen, der Existenz und Größe von Masernviren mit Hilfe von wissenschaftlichen Publikationen belegen kann. Ein Mediziner aus dem Saarland legte Fachliteratur zum Nachweis vor und forderte das Geld ein - allerdings vergeblich.

Das Landgericht (LG) Ravensburg verurteilte den Impfgegner im März zur Zahlung der 100.000 Euro an den Arzt. Der Biologe legte Berufung ein. Der Haftbefehl zur Erzwingung sei am 21. September ausgestellt worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts (AG) Tettnang am Montag, der keine Aussage zum Stand des Verfahrens machte. Mehrere Medien berichteten über den Fall.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Streit über Masernviren: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17033 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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