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Nachdem ein Kunde nicht erschienen war: Kein Scha­dens­er­satz für Domina

02.01.2019

Domina (Symbolbild)

© Ruslan Olinchuk - stock.adobe.com

Eine Domina, strenge AGB, ein geplatzter Termin, ein Schafzüchterverein und ein unbescholtener älterer Mann aus Rumänien, der zu Unrecht Ärger von seiner Ehefrau bekommt. Das AG München hat einen kuriosen Fall öffentlich gemacht.

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Ein Jahr lang suchte eine Münchner Domina nach einem rumänischen Kunden, der nicht zu einem Termin bei ihr erschienen war, um von ihm Schadensersatz zu verlangen. Auf Hinweis des Amtsgerichts (AG) München nahm sie im Verhandlungstermin ihre Klage auf Zahlung des entgangenen Honorars und Ersatz der Kosten für ihre Ermittlungen nun allerdings zurück, wie das Gericht mitteilte (Az. 275 C 4388/18).

Die Frau, die seit 20 Jahren ein Domina-Studio betreibt, betont in ihren nach Gerichtsangaben in der Branche selten vorhandenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass ein vereinbarter Termin 24 Stunden vorher abgesagt werden muss. Andernfalls würden Schadenersatz in voller Höhe des vereinbarten Honorars fällig sowie Ermittlungs-, Anwalts- und Gerichtskosten. Im vorliegenden Fall ging es laut Amtsgericht um 1.451,80 Euro.

Die sollte nach Ansicht der Domina ein Mann aus Rumänien zahlen, der am 14. September 2017 bei ihr angerufen und um einen sofortigen Termin gebeten habe. Obwohl die Frau ihn auf ihre AGB hingewiesen habe, sei er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erschienen. Zwei anderen Kunden, die ebenfalls einen Termin für die Zeit wünschten, habe sie abgesagt.

Den Falschen verklagt

Weil es ihr nicht mehr gelang, den aus Rumänien stammenden Kunden, der ihr einen vollen Namen genannt hatte, zu erreichen, kontaktierte sie nach Gerichtsangaben das Konsulat und einen Schafzüchterverein. Bei einer Internetrecherche nach dem genannten Namen hatte sie herausgefunden, dass der vermeintliche Kunde mit Schafen handelte.

An eine Adresse, die sie herausgefunden hatte, veranlasste die Domina die Zustellung eines Mahnbescheides*. Dumm nur: Bei dem Angeschriebenen handelte es sich gar nicht um den verschwundenen Kunden. Der ältere Mann legte Widerspruch ein und gab an, ein ihm flüchtig bekannter Geschäftspartner könne sich seiner Personalien bedient haben.

Trotz gerichtlichen Hinweis ließ es die Domina allerdings auf den Verhandlungstermin Anfang Oktober ankommen. Beim Anblick des Rumänen bei Gericht musste die Frau – auch "angesichts des vorgerückten Alters" des Mannes, wie es in der Gerichtsmitteilung heißt – eingestehen, dass sie ihn zu Unrecht bezichtigte. Auf einem Whatsapp-Foto identifizierte sie letztlich den erwähnten Geschäftspartner als den Gesuchten.

Die Domina entschuldigte sich vor Gericht beim fälschlicherweise Beklagten, der nicht nur den Mahnbrief, sondern auch gehörig Ärger mit seiner Ehefrau bekommen hatte. Auch weil der ältere Herr in seinem Heimatland eine Strafanzeige gegen seinen Geschäftspartner gestellt hat, zog die Domina ihre Klage letztlich zurück. Zu den 300 Euro Gerichtskosten, die sie nun selbst bezahlen muss, kommen nach Gerichtsangaben auch noch die Reisekosten für den alten Mann aus Rumänien.

* Präzisierung der Formulierung durch Red., 02.01.2019, 15.37 Uhr

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Nachdem ein Kunde nicht erschienen war: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32981 (abgerufen am: 10.11.2025 )

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