Ob das beste Stück eines Mannes aus Ostfriesland nun zu kurz ist, um sichtbar aus der Hose hängen zu können, werden das AG Leer und die Presselandschaft wohl nie erfahren. Das Verfahren wurde jetzt doch eingestellt, nachdem das Gericht zuvor noch Maß anlegen wollte.
Der Angeklagte am Amtsgericht (AG) Leer in Niedersachsen hatte stets bestritten, während seiner Arbeit als Paketzusteller einer 16-Jährigen an deren Haustür sein Genital gezeigt zu haben. Den gegen ihn gerichteten Vorwurf, er habe der Jugendlichen mit dem aus der Hose hängenden Glied gegenüber gestanden, trat er mit einem Argument entgegen, das ihn selbst zwar beschämt haben dürfte, aber auch nicht so leicht von der Hand zu weisen war. Sein Penis sei gar nicht lang genug, um sichtbar aus der Hose hängen zu können. Bekräftigt wurde diese Annahme zudem durch die Aussage seiner Ehefrau.
Das Angebot des Verteidigers, die Richterin möge das beste Stück des Angeklagten selbst in Augenschein nehmen, lehnte diese dankend ab. Stattdessen sollte eine Vermessung in der Rechtsmedizin stattfinden. Aber auch daraus wurde nun nichts. Am Freitag wurde das Verfahren eingestellt, teilte ein Sprecher mit. Hintergrund ist die Verurteilung des Mannes zu einer Geldstrafe in einer anderen Sache. Dagegen würde die Strafe in dem aktuellen Fall nicht beträchtlich ins Gewicht fallen, hieß es vom Gericht.
una/dpa/LTO-Redaktion
AG Leer verzichtet auf Penis-Vermessung: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14044 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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