AG Köln verhängt Haftstrafen zur Bewährung: Brüder ver­kauften Sau­er­land-Bier als Kölsch

09.10.2018

Da versteht der Kölner keinen Spaß: Zwei Brüder haben jahrelang ein im Sauerland gebrautes Bier in Fässer bekannter Kölsch-Brauereien gefüllt und an Gastronomen verkauft. Das AG Köln verurteilte sie nun zu Bewährungsstrafen.

Ein Brüderpaar aus Köln hat jahrelang Bier aus dem Sauerland als Marken-Kölsch ausgegeben und damit ordentlich Gewinn gemacht. Die beiden 45 und 37 Jahre alten Männer wurden am Dienstag nach Geständnissen am Amtsgericht (AG) Köln wegen Kennzeichenverletzung nach § 143 Markengesetz (MarkG) verurteilt. Der 45-Jährige bekam 14 Monate, sein jüngerer Bruder zwölf, beide Freiheitsstafen sind zur Bewährung ausgesetz.

Zwischen 2010 und 2015 hatten die beiden Getränkehändler ein in ihrem Auftrag gebrautes obergäriges Bier in Fässer großer Kölner Traditionsbrauereien füllen lassen. Die Markennamen auf den leeren Fässern klebten sie dazu ab, nach der Befüllung wurden die Folien wieder entfernt. Das so hergestellte, vermeintliche Kölsch verkauften sie dann deutlich unter Marktpreis an Gaststätten, Restaurants und Hotels. Für die beiden Brüder lohnte sich das Geschäft trotzdem: Im Verkauf brachte das vom Gericht als "Falschbier" bezeichnete Gebräu mitunter noch immer das Dreifache des Einkaufspreises.

Den Etikettenschwindel deckte ein Kölner Hotelbetreiber auf. Bei ihm hatte sich 2015 ein Gast über den "schlechten Geschmack" seines Stamm-Kölschs beschwert. Die benachrichtigte Brauerei stellte daraufhin fest, dass sich in den Fässern des Hotels kein von ihr gebrautes Kölsch befand. Der Prozess hatte bereits im vergangenen Jahr begonnen, wurde wegen Nachermittlungen aber zunächst ausgesetzt.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

AG Köln verhängt Haftstrafen zur Bewährung: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31407 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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