AG Hamburg zu Urkundenfälschung: Frau legt Reichs­bürger-Pass vor - Geld­strafe

23.03.2017

Eine Reichsbürgerin hat am Flughafen versucht, mit einem selbstgebastelten Reisepass des Deutschen Reiches nach Malta zu fliegen. Als das nicht gelang, legte sie ihren richtigen Pass vor. Ein Nachspiel hat die Sache trotzdem.

Die Vorlage eines Reichsbürger-Passes kommt eine 67-Jährige aus Schwerin teuer zu stehen. Wegen Urkundenfälschung verurteilte das Amtsgericht (AG) Hamburg die Frau am Donnerstag zu 50 Tagessätzen à 30 Euro. Die 67-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in dieser Höhe eingelegt, war dem Prozess aber unentschuldigt ferngeblieben. Die Richterin verwarf den Einspruch daraufhin.

Die Schwerinerin hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft beim Check-in bei Air Malta auf dem Hamburger Flughafen einen Reisepass des "Deutschen Reiches" vorgelegt. Der blaue Pass sei relativ aufwendig gestaltet gewesen, mit einer laminierten Seite wie bei echten Reisepässen, sagte ein Gerichtssprecher. Rechtlich entscheidend sei jedoch der Bundesadler auf dem Pass. Damit habe die Frau den Anschein eines amtlichen Reisedokuments erweckt und über dessen Echtheit getäuscht.

Die Frau sei übrigens an jenem Tag im Dezember 2015 doch noch nach Malta geflogen. Nachdem der Reichsbürgerpass nicht akzeptiert worden war, habe sie einfach ihren echten Reisepass aus der Tasche geholt, sagte der Sprecher.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Da sie auch die Behörden und Organe der BRD nicht anerkennen, beschäftigen sie immer wieder die Justiz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 10.000 Menschen zu.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG Hamburg zu Urkundenfälschung: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22462 (abgerufen am: 14.12.2024 )

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