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AG Düsseldorf entscheidet über Titel- und Amtsmissbrauch: Kar­ne­vals-DJ ver­k­lei­dete sich mit echter Poli­zei­u­ni­form

15.09.2016

Polizeijacke

© Picture-Factory - Fotolia.com

In einer echten Polizeiuniform legte ein DJ am Rosenmontag in der Düsseldorfer Altstadt auf. Als er frische Luft schnappen wollte, entdeckten ihn echte Polizisten. Das AG muss nun über die Strafbarkeit entscheiden.

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DJ Theo wusste zuerst gar nicht, wie ihm geschah. Er hatte am Rosenmontag in einem Altstadt-Club als Polizist verkleidet am DJ-Pult gestanden und war kurz vor die Tür gegangen, um frische Luft zu schnappen. Dann wurde er von vier bis fünf echten Polizisten umringt. DJ Theo musste sich auf der Stelle ausziehen: Weil er für sein Karnevalskostüm Original-Uniformteile verwendet hat, wird ein Strafverfahren gegen ihn angestrengt, die Uniformteile wurden beschlagnahmt.

Wegen Titel- und Amtsmissbrauchs hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Plattenaufleger beantragt. Der legte Einspruch ein*, am Mittwoch landete der Fall beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf. Die Originaluniform will der DJ sich von einem Freund, ebenfalls Polizeibeamter, ohne dessen Wissen geborgt haben: "Der hatte seinen Rucksack mit der Uniform bei mir vergessen." "Es tut mir ja auch leid", sagte DJ Theo (54) kleinlaut. Im Nachhinein sei es eine dumme Idee gewesen, aber: "Ich wusste nicht, dass so etwas strafbar ist."

Der Richter glaubte ihm: "Sie haben sich dabei nichts Böses gedacht." Doch sein Vorschlag, dass Verfahren gegen 600 Euro Geldauflage einzustellen, brachte den Anwalt des DJ auf die Palme: "Wie betrunken muss jemand sein, um meinen Mandanten für einen Polizisten zu halten?" Der sei doch unter tausenden falschen Polizisten im Karneval eher schlecht verkleidet gewesen. Der 54-Jährige habe weder Schirmmütze noch Uniformjacke angehabt, geschweige denn eine Dienstwaffe getragen. Fotos vom Rosenmontag zeigen den DJ mit langen offenen Haaren und weit aufgeknöpftem Hemd.

Der Anwalt zitiert Urteile des Oberlandesgerichts München: "Wer zum Zwecke der Maskerade eine Uniform trägt, macht sich dadurch nicht strafbar." Auch einen Politiker, der im Wahlkampf in eine Polizeiuniform geschlüpft sei, habe man nicht vor Gericht gezerrt.

Anwalt und DJ bestanden auf eine Beweisaufnahme. Die Polizisten vom Rosenmontag müssen nun demnächst als Zeugen vor Gericht erscheinen. Ihretwegen wäre die Party beinahe geplatzt, hätte der Clubchef seinem DJ nicht noch rasch ein neues Kostüm organisiert: Theo konnte in Sträflingsklamotten weitermachen.

*Begrifflichkeiten präzisiert am Tag der Veröffentlichung, 13.18 Uhr.

dpa/una/LTO-Redaktion

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AG Düsseldorf entscheidet über Titel- und Amtsmissbrauch: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20583 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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