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20288

Auflagen nach Sexting-Vorfällen: Vater muss WhatsApp von den Handys seiner Kinder löschen

15.08.2016

Kinder mit Smartphone (Symbolbild)

© MNStudio - Fotolia.com

Weil seine minderjährigen Töchter Opfer von anzüglichen Sexnachrichten wurden, hat das AG Bad Hersfeld dem Vater einen umfangreichen Auflagenkatalog aufgegeben. Er muss u. a. monatlich Gespräche führen und Handys kontrollieren.

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Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht (AG) im hessischen Bad Hersfeld erteilte ihm einen umfassende Auflagenkatalog, weil seine Töchter mit Sex-Nachrichten belästigt wurden (Beschl. v. 22.07.2016, Az. F 361/16 EASO).

Beide Töchter des Mannes besitzen Mobilfunkgeräte. Die jüngere Tochter, 10 Jahre alt, besaß ein Smartphone, die ältere Tochter, 15,  sogar zwei. Im Mai wurde bei der Polizei wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gegen einen ehemaligen Schulfreund des Vaters Anzeige erstattet. Dieser hatte von den Mädchen unter anderem Nacktfotos verlangt und sexuell anzügliche Nachrichten per WhatsApp versendet. Der Vater wusste von all dem nichts, bis das Jugendamt vor seiner Türe stand.

Die sexuelle Anmache habe dem Wohlbefinden der Mädchen arg zugesetzt, befand das Gericht. Deshalb erteilte das Gericht dem Vater ein ganzes Paket an Auflagen: Zunächst einmal sei ein Smartphone pro Tochter genug, überzählige Geräte habe er einzuziehen. Auf dem Gerät muss der Vater WhatsApp und ähnliche Dienste löschen. Zudem muss er mit den beiden Kindern ein monatliches Gespräch über den aktuellen Stand der Nutzung führen und eventuelle Fragen oder Besonderheiten besprechen. Außerdem muss er die Geräte regelmäßig kontrollieren und Messenger-Apps löschen.

Die Auflagen gelten bis 2018 für die ältere, bis 2021 für die jüngere Tochter. Das Amtsgericht betonte, dass Messenger wie WhatsApp für Kinder und Jugendliche unter 16 eine Gefahr für ihre Privatsphäre und Entwicklung darstellen könnten. Smartphones könnten in dem Alter nicht ohne jegliche Überwachung ausgehändigt werden.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Auflagen nach Sexting-Vorfällen: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20288 (abgerufen am: 16.06.2025 )

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