Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 19:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kurioses/k/907cs515js1956324-amtsgericht-frankfurt-trunkenheit-pralinen-132-promille
Fenster schließen
Artikel drucken
55819

AG Frankfurt glaubt Angeklagtem nicht: 1,32 Pro­mille durch den Ver­zehr von Schnap­spra­linen?

08.11.2024

Pralinen der bekannten Marke "Mon Chéri"

Um den festgestellten Blutalkoholwert von 1,32 Promille zu erreichen, hätte der Angeklagte mindestens 132 "Mon Chéri"-Pralinen verzehren müssen, rechnete der Gutachter zur Veranschaulichung um. Foto: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Pralinen, Promille, Polizei: Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr kassierte ein Mann Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug. Seine Geschichte, er habe sich unerkannt durch den Verzehr von Schnapspralinen alkoholisiert, glaubte das Gericht nicht.

Anzeige

Leckere Schokoladenpralinen sind etwas Feines. Doch was, wenn sich in diesen mehr befindet, als man herausschmecken kann? Dass ihm genau das passiert sei, behauptete ein Angeklagter vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main, als er sich für eine Fahrt unter Alkoholeinfluss (§ 316 Strafgesetzbuch (StGB)) verantworten musste. Wie sonst hätte er auf stattliche 1,32 Promille kommen können, obwohl er betonte, keinen Tropfen Alkohol zu sich genommen zu haben?

Der in diesem Fall Angeklagte ist ein Mann aus Hessen. Nach einem Saunagang hat er nach eigenen Angaben eine Pause benötigt und sich für eine Weile in seinem Auto niedergelegt. Nach dem Dösen sei er von einem Pärchen geweckt worden, das ihm einen Beutel Pralinen angeboten haben soll. Hungrig und ohne das Geschenk zu hinterfragen, habe er zugegriffen und gleich mehrere der tischtennisballgroßen Schokoköstlichkeiten verzehrt.

Wenig später fuhr er los und es kam zu dem Zwischenfall, wegen dem er letztlich vor dem AG Frankfurt am Main stand: Eine Polizeistreife hielt den Mann an, da er eine rote Ampel überfahren hatte. Doch die Polizei hatte nicht nur den Verkehrsverstoß, sondern auch einen starken Alkoholgeruch bemerkt – der Angeklagte wurde zum Atemtest gebeten. Der brachte ein Ergebnis von 1,4 Promille hervor, der anschließende Blutalkoholtest einen Wert von 1,32 Promille. Vor dem AG ging es nun um die Frage, wie glaubhaft die Ausführungen des Mannes sein können, der angab, jedenfalls nicht bewusst Alkohol konsumiert zu haben.

"Es hat nur leicht gebrannt"

In der Verhandlung hakte das Gericht nach und fragte, welche Art von Pralinen ihm von dem ominösen Pärchen angeboten worden waren, wie er behauptete. Der Mann erklärte daraufhin, es habe sich um schwarze Zartbitterpralinen gehandelt. Beim Verzehr habe er lediglich den Geschmack von Schokolade wahrgenommen, der Alkohol sei ihm nicht aufgefallen – "es hat nur leicht gebrannt", sagte er vor Gericht.

Die Nachfrage des Gerichts, ob in den Pralinen Flüssigkeit enthalten war, bejahte der Angeklagte. Als man ihm daraufhin die Frage stellte, ob er nicht hätte annehmen müssen, dass es sich um alkoholische Flüssigkeit handelte, antwortete er, dass er sich einfach über das Geschenk gefreut und sich keine Gedanken gemacht habe. Dabei seien die Pralinen "etwa so groß wie ein Tischtennisball" gewesen – und er habe "viele" davon gegessen, mindestens acht oder neun, vielleicht sogar mehr.

Sachverständiger rechnet in "Mon Chéri"-Pralinen um

Um die Glaubwürdigkeit dieser Geschichte zu überprüfen, holte das Gericht sogar ein Gutachten ein. In diesem rechnete der Sachverständige zu Veranschaulichungszwecken um, wie viele kleine Schnapspralinen der bekannten Marke "Mon Chéri" der Mann hätte essen müssen, um die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1,32 Promille zu erreichen. Ergebnis: etwa 0,2 bis 0,3 Liter hochprozentigen Alkohol (40 bis 60 Prozent), was mindestens 132 "Mon Chéri"-Pralinen entspreche.

Das bestätigte das ohnehin schon skeptische Gericht in seiner Tendenz. In seiner Entscheidung führt es deshalb aus: Selbst wenn man zugunsten des Angeklagten annehme, dass er nicht nur neun, sondern sogar zwölf der tischtennisballgroßen Pralinen gegessen habe, hätte jede dieser Pralinen mehr als zwei Zentiliter eines 40-prozentigen alkoholischen Getränks enthalten müssen. In Anbetracht dieser Menge kam das Gericht zu dem Schluss, dass es mehr als unwahrscheinlich sei, dass der Angeklagte die alkoholische Füllung der Pralinen nicht bemerkt haben könne. 

Insofern ist es aus Sicht des Gerichts "absolut fernliegend", dass der Mann die Schokolade als harmlosen Snack missverstanden habe. Das Gericht wertete seine Aussage daher als eine unplausible Schutzbehauptung und verurteilte den Angeklagten schließlich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (Urt. v. 29.08.2024, Az. Az. 907 Cs 515 Js 19563/24). Neben einer Geldstrafe wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

xp/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Frankfurt glaubt Angeklagtem nicht: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55819 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Alkohol
    • Alkohol im Straßenverkehr
    • Skurriles
  • Gerichte
    • Amtsgericht Frankfurt am Main
Ziege 03.12.2025
Skurriles

LG Stralsund zu Vorfall mit Ziege im Streichelzoo:

"Eigent­lich beißen vor allem die Affen"

Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.

Artikel lesen
Im OP Saal wird ein Skapell angereicht. 13.11.2025
Skurriles

"Ich wollte ihm etwas Gutes tun":

Mann wegen Penis-Ampu­ta­tion ver­ur­teilt

Ein Mann wurde in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er in einem Berliner Sado-Maso-Studio bei einer Penis-Amputation mitwirkte. Sich selbst verstümmelte er auch.

Artikel lesen
Ein Gin-Tonic vor einem dunklen Hintergrund. 13.11.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Ein Gin ohne Alkohol ist kein Gin

Was faktisch kein Gin ist, darf auch nicht "Gin" heißen – auch dann nicht, wenn der Zusatz "alkoholfrei" draufsteht, findet der EuGH. Ein deutscher Wettbewerbsverein hatte geklagt, nun ist klar: Der Name bleibt Spirituosen vorbehalten.

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Beratungsstelle Blaues Kreuz in München 05.10.2025
Rechtsgeschichte

Zum Umgang der Religionen mit Alkohol:

Soziale Spal­tung passt ins kleinste Wirts­haus

Die Versäulung, das "verzuiling", der niederländischen Gesellschaft war lange legendär. In Deutschland ließ ausgerechnet der Kampf gegen den Alkohol alle edlen Menschen getrennt marschieren – seit 1885 unter anderem mit dem "Blauen Kreuz".

Artikel lesen
Plenum des Bundesrats, 1057. Sitzung 26.09.2025
Bundesrat

Beschlüsse des Bundesrats:

Deut­sch­landti­cket, Rauch­verbot und Son­der­ver­mögen

Über Stunden arbeiteten die Länder am Freitag eine beachtliche Tagesordnung ab. Das Ergebnis sind zahlreiche Beschlüsse – über den Bundeshaushalt, Änderungen im Grundgesetz und das Ende des begleiteten Trinkens.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Airbus Bank
Se­nior Spe­zia­list AML (m/w/d) in Teil­zeit

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH