Vier Vertreter der deutschen Zuckerindustrie wollen sich im Fall einer Gasunterversorgung gegenseitig unterstützen. Das BKartA ist einverstanden. Raue berät zur Ausgestaltung der Kooperation.
Um auf das Szenario einer Gasknappheit oder gar einer vollständigen Kappung der Versorgung mit Gas vorbereitet zu sein, haben die Zuckerproduzenten Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet gemeinsam mit dem Verein der Deutschen Zuckerindustrie ein Kooperationsmodell erarbeitet.
Im Kern geht es dabei darum, sich bei einem Produktionsstillstand gegenseitig mit Herstellungskapazitäten auszuhelfen. Ein Großteil der Produktionsstätten ist auf die Versorgung mit Gas angewiesen. Wird die Versorgung eingestellt, droht ein Verderben von Zuckerrüben und nachfolgend Angebotsengpässe.
Der zugehörige Kooperationsvertrag basiert auf einem Compliance-Konzept, das die Vorteile für die beteiligten Unternehmen und erwartbare wettbewerbseinschränkende Auswirkungen kartellrechtskonform ausbalancieren soll.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Zustimmung erteilt und führt begründend an, dass es sich um eine einmalige und zeitlich begrenzte Kooperation handelt, die nur im Fall eines Gasnotstandes greift. Zudem werde der Austausch zwischen den Unternehmen durch flankierende Maßnahmen auf das Nötigste beschränkt, so Andreas Mundt, Präsident des BKartA.
Raue-Duo berät den Verein der Zuckerindustrie
Der Verein der Deutschen Zuckerindustrie wurde zur Ausarbeitung der Kooperation von der Kanzlei Raue unterstützt. Die Beratung umfasste neben den kartellrechtlichen auch die vertragsgestaltenden Aspekte.
Die Federführung lag bei dem Partner Dr. Michael K. Bergmann. Darüber hinaus war die Partnerin Annette Feißel beteiligt.
Raue unterstützt den Verein der Deutschen Zuckerindustrie sowie dessen Schwesternverband, die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker, seit vielen Jahren zu Fragen des Wettbewerbs- und Beihilferechts sowie der Compliance.
Inhouse war der Rechtsanwalt Michael Ricke-Herbig beteiligt. Ricke-Herbig ist Geschäftsführer des Vereins der Deutschen Zuckerindustrie.
sts/LTO-Redaktion
BKartA stimmt Kooperationsvereinbarung zu: . In: Legal Tribune Online, 06.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49542 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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