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Wirecard-Skandal: Ex-Vor­stands­mit­g­lied kommt frei

03.11.2020

Offene Gefängnistür

© tiero - stock.adobe.com

Ein ehemaliger Wirecard-Vorstand wird aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft München I hat beantragt, den Haftbefehl gegen engmaschige Auflagen außer Vollzug zu setzen. Unterdessen kritisiert die EU-Finanzaufsicht Bafin und DPR.

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Nach den bisherigen Ermittlungen sei der Ex-Vorstand im Unterschied zu den weiter in Haft befindlichen Beschuldigten nur bis Ende 2017 an möglichen Taten beteiligt, teilt die Staatsanwaltschaft München I mit. "Wesentliche, insbesondere schadensträchtige Taten fanden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand statt."

Im Vergleich zu den weiteren Beschuldigten sei die Flucht- und Verdunkelungsgefahr geringer, ihr könne man durch die umfangreichen Auflagen hinreichend begegnen. Das Vermögen des Beschuldigten sei bereits umfassend gesichert. "Nach Erfüllung der Auflagen kann der Beschuldigte die Untersuchungshaftanstalt sofort verlassen", teilte die Behörde mit.

Ex-Vorstand Marsalek weiterhin auf der Flucht

Nach dem Bilanzskandal beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wurden der frühere Vorstandschef Markus Braun sowie das frühere Vorstandsmitglied und ein weiterer Manager im Sommer in U-Haft genommen. Nach dem ehemaligen Vorstandsmitglied Jan Marsalek fahndet die Polizei weiterhin.

Die Staatsanwaltschaft sieht in Braun einen Hauptverantwortlichen für "gewerbsmäßigen Bandenbetrug", bei dem die Wirecard-Chefetage über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht haben soll, um das Unternehmen über Wasser zu halten und Kredite zu erschwindeln. Auf diese Weise sollen Banken und Investoren um bis zu 3,2 Milliarden Euro geprellt worden sein.

ESMA sieht Defizite bei Bafin und DPR

Nach Einschätzung der europäischen Finanzaufsicht ESMA hat es im Fall Wirecard etliche Defizite und Versäumnisse in der deutschen Finanzaufsicht gegeben. Im Rahmen einer Untersuchung seien "eine Reihe von Mängeln, Ineffizienzen sowie rechtlichen und verfahrenstechnische Hindernissen" identifiziert worden, teilte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am Dienstag mit.

Kritisch sieht die EU-Behörde die Nähe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Politik. Aus der Häufigkeit und dem Detaillierungsgrad der Bafin-Berichte an das Bundesfinanzministerium leitet die ESMA ein "erhöhtes Risiko der Einflussnahme" durch das Ministerium ab. Zudem bemängelt die ESMA bei Bafin Intransparenz über den Aktienbesitz der Mitarbeitenden. Dies werfe Zweifel über die Widerstandsfähigkeit der internen Kontrollsysteme der Aufsicht in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte auf.

Formal war die Bafin nur für einen Teil des Wirecard-Konzerns zuständig: die Wirecard Bank. Die Finanzaufsicht kommt bei der Überprüfung von börsennotierten Unternehmen bisher erst spät ins Spiel. Zunächst sind private Wirtschaftsprüfer für die Buchprüfung zuständig, dann die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dies soll sich nun ändern.

Nach Einschätzung der ESMA befasste sich die DPR bei ihren Wirecard-Prüfungen "weder angemessen mit Bereichen, die für das Geschäft von Wirecard wesentlich sind, noch mit den Medien- und Whistleblowing-Vorwürfen gegen Wirecard". Die britische Zeitung Financial Times hatte seit 2015 regelmäßig über Unstimmigkeiten in den Bilanzen des Zahlungsdienstleisters berichtet.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Wirecard-Skandal: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43297 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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