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Verteidigung der Mitangeklagten fordert Verwertungsverbot: Kron­zeuge im Wire­card-Pro­zess als "Lügner" atta­ckiert

09.02.2023

Kronzeuge Oliver Bellenhaus mit Verteidiger Florian Eder

Kronzeuge Oliver Bellenhaus (r.) mit Anwalt Florian Eder. Bild: picture alliance/dpa | Peter Kneffel

Im Wirecard-Prozess hat nur einer der drei Angeklagten die Vorwürfe des Milliardenbetrugs gestanden. Doch dieser Kronzeuge der Anklage soll Daten in großem Umfang vernichtet haben.

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Im Wirecard-Prozess um den mutmaßlich größten Betrugsfall in Deutschland seit 1945 steht der Kronzeuge der Staatsanwaltschaft unter heftiger Kritik. Die Verteidiger von Ex-Vorstandschef Markus Braun und des früheren Wirecard-Chefbuchhalters forderten am Donnerstag vor dem Münchner Landgericht I ein Verwertungsverbot für die Aussagen des bis zum Zusammenbruch des Konzerns in Dubai tätigen Managers Oliver Bellenhaus. Das Argument der Anwälte: Ebenso wie der 49-Jährige einst Vorgesetzte, Kollegen und Geschäftspartner belog und betrog, täusche er nun die Justiz.

Als "professionellen Lügner" attackierte Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm den einstigen Untergebenen seines Mandanten. "Lügen ein Leben lang, auch nach Wirecard." Ein Verwertungsverbot würde nach sich ziehen, dass sämtliche Aussagen des Kronzeugen - inklusive der Anschuldigungen gegen seine Mitangeklagten - dem Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürften.

Sowohl Brauns Anwälte als auch die Verteidigerin des ehemaligen Chefbuchhalters warfen Bellenhaus vor, in großem Umfang Daten gelöscht oder anderweitig vernichtet zu haben. Dabei geht es um E-Mails, Chats auf Telegram und Signal, sowie Geschäfts- und Firmendaten von Wirecard. "Man muss immer seine Spuren vernichten", zitierte Sabine Stetter, die Verteidigerin des früheren Chefbuchhalters, aus einer erhalten gebliebenen Mail des Kronzeugen. "Der Angeklagte Bellenhaus hat sogar seine eigene Ehefrau über seine Identität getäuscht."

Dierlamm glaubt nicht mehr an Versehen und Zufälle

Aktenkundig ist, dass Bellenhaus im Sommer 2020 unmittelbar vor seiner Inhaftierung auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft sein Handy verlor. Das Mobiltelefon ist bis heute verschwunden. Bellenhaus habe den Ermittlern lediglich "einen präparierten Datenbestand" überlassen, sagte Stetter. Es sei ihm gelungen, "die Sichtweise der Staatsanwaltschaft zu manipulieren".

Der 49 Jahre alte Bellenhaus ist der einzige der drei Angeklagten, der die Vorwürfe der Münchner Staatsanwaltschaft einräumt. Der Kronzeuge hat im bisherigen Prozessverlauf sowohl Fälschungen und Manipulationen gestanden als auch Braun und den ehemaligen Chefbuchhalter schwer beschuldigt.

"Eine absurde Lügengeschichte", sagte Brauns Anwalt Dierlamm dazu. "Die Geschichte von Herrn Braun als Bandenanführer ist eine Gefälligkeitsaussage ohne jeden Realitätsbezug." Der Anwalt warf dem Kronzeugen einen "schmutzigen Handel" mit der Münchner Staatsanwaltschaft vor. "Ich habe aufgehört, in diesem Verfahren an Versehen und Zufälle zu glauben."

Laut Anklage agierten Braun und Komplizen als Betrügerbande, die mit Hilfe erfundener Umsätze und Gewinne Banken und Kreditgeber um über drei Milliarden Euro prellten. Braun selbst wird voraussichtlich am kommenden Montag erstmals persönlich zur Anklage Stellung nehmen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Verteidigung der Mitangeklagten fordert Verwertungsverbot: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51026 (abgerufen am: 13.05.2026 )

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