Anleger dürfen weiter auf Schadensersatz hoffen: Weg frei für Wire­card-Mus­ter­klage gegen EY

16.03.2022

Im Zuge der Insolvenz von Wirecard haben Gläubiger und Aktionäre Milliarden-Forderungen angemeldet. Ein Gericht ebnet nun den Weg für ein Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Im Wirecard-Komplex soll ein Musterverfahren mögliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY klären. Der Beschluss des Landgerichts (LG) München I wurde am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht (Beschl. v. 14.03.2022; Az. 3 OH 2767/22 KapMuG). Der Vorlagebeschluss war von der Kanzlei TILP beantragt worden, die sich bereits seit Mai 2020 um die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG bemüht. EY kritisierte die Entscheidung des Gerichts und prüft Rechtsmittel. 

Im Wirecard-Insolvenzverfahren haben Gläubiger und Aktionäre insgesamt Forderungen von über zwölf Milliarden Euro angemeldet. Vor Gericht geht es zwar um niedrigere Summen, doch falls EY rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt werden sollte, könnte das kostspielig für die Wirtschaftsprüfer werden. Musterverfahren dienen dazu, stellvertretend für eine Vielzahl von Klagen eine Entscheidung herbeizuführen. Dafür gibt es mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine eigenständige gesetzliche Grundlage.

Zahl der Klagen inzwischen vierstellig

Allein in München sind im Wirecard-Skandal mittlerweile über tausend Klagen gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und EY eingegangen - die Prüfer hatten die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des mittlerweile zerschlagenen Konzerns über Jahre testiert. Zuständig für das Musterverfahren wird nicht das LG München selbst sein, sondern das Bayerische Oberste Landesgericht.

EY ist Zielscheibe der Kritik von Anleger und Investoren, seitdem Wirecard im Sommer 2020 Insolvenz angemeldet und eingestanden hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten lagernde 1,9 Milliarden Euro mutmaßlich Scheinbuchungen waren. Das Geld wird bis heute vermisst.

Dem Beschluss ging ein bald zweijähriges juristisches Hickhack voran. Zunächst gab es Diskussionen unter den Landgerichten München und Stuttgart, wer für die Zivilklagen gegen Braun und EY zuständig sei. Nachdem geklärt war, dass München zuständig ist, wiesen die Münchner Richter eine ganze Reihe von Klagen gegen EY ab, bis das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt diese Entscheidungen als zu oberflächlich kritisierte. Seither hoffen frustrierte Wirecard-Anleger wieder, dass EY doch noch zu Schadensersatz verurteilt wird.

EY zweifelt Anwendbarkeit eines KapMuG-Verfahrens an

EY argumentiert, dass die Testate der Wirecard-Bilanzen keine Kapitalmarktinformation im Sinne des Gesetzes gewesen seien. "Aus diesem Grund ist ein Verfahren nach dem KapMuG im vorliegenden Fall aus unserer Sicht nicht anwendbar", sagte ein Sprecher auf Anfrage gegenüber dpa. "Den Vorlagebeschluss der 3. Kammer halten wir für rechtlich unzutreffend und prüfen derzeit Rechtsmittel."

EY gehe weiter davon aus, dass Schadensersatzklagen unbegründet sind. "Der Abschlussprüfer würde im Verhältnis zu Anlegern nur bei Vorsatz haften", hieß es in der Stellungnahme des Unternehmens. "Unsere Prüfungsteams haben ihre Prüfungshandlungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Auf die hohen Hürden für das Vorliegen von Vorsatz hat auch das OLG bereits verwiesen."

dpa/sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Anleger dürfen weiter auf Schadensersatz hoffen: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47855 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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