Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 14:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/wirecard-bayolg-101-kap1-22-musterverfahren-anleger-aktionaere-schadensersatz-insolvenz-kapmug
Fenster schließen
Artikel drucken
55925

Auftakt im KapMuG-Musterverfahren: Geld zurück für Wire­card-Aktio­näre?

von Stefan Schmidbauer

22.11.2024

Richter in Roben stehen an einem Tisch. Der Kontext ist das KapMuG-Musterverfahren zu möglichen Rückzahlungen für Wirecard-Aktionäre.

Prozessauftakt zum Wirecard-KapMuG-Verfahren in der Wappenhalle in München-Riem. | Bild: picture alliance / dpa / Carsten Hoefer

Zehntausende Anleger haben mit Wirecard-Aktien Geld verloren und fordern Schadensersatz. Das Bayerische Oberste Landesgericht soll in einem KapMuG-Verfahren grundsätzliche Fragen klären.

Anzeige

Gut viereinhalb Jahre sind seit der Insolvenz vergangen. Parallel zum Strafprozess um den ehemaligen CEO Markus Braun läuft auch die zivilrechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Komplexes. Zentrales Element: Ein Kapitalanleger-Musterverfahren, zu dem ab Freitag vor dem 1. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) mündlich verhandelt wird (Az. 101 Kap 1/22).

Aus Platzgründen weicht das Gericht an den Sitzungstagen in die Wappenhalle in München-Riem aus. Dort soll der Senat um die Vorsitzende Andrea Schmidt über einen Vorlagebeschluss des Landgerichts (LG) München I aus dem März 2022 (Az. 3 OH 2767/22) entscheiden, der von der Kanzlei TILP erwirkt wurde. Tilp hatte sich seit Mai 2020 um die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bemüht.

Rund 19.000 Aktionäre haben sich dem Verfahren auf der Grundlage des KapMuG angeschlossen. Über weitere 8.500 Klagen von Wirecard-Anlegern, die noch beim LG anhängig sind, wird erst nach dem Abschluss des Musterverfahrens entschieden. Vorab soll geklärt werden, wer für den Niedergang von Wirecard verantwortlich gemacht werden kann und wer für daraus entstandene Schäden haftet.

Kritik am Vorlagebeschluss

Beklagt sind elf Unternehmen bzw. Personen. Ihre größte Hoffnung setzen die Anleger auf EY, deren deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Bilanzen von Wirecard testiert hat. Bei den übrigen Beklagten, darunter auch Markus Braun und dessen Vermögensverwaltungsgesellschaft sowie weitere ehemalige Wirecard-Manager, dürfte wenig bis nichts zu holen sein.

EY wird unter anderem Beihilfe zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie zu falschen Geschäftsberichten von Wirecard vorgeworfen. Haften müsste das Unternehmen, wenn bei der Bilanzprüfung (fahrlässig oder vorsätzlich) Pflichtverletzungen begangen wurden (§ 323 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)). Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vier Millionen Euro pro Jahresabschluss begrenzt (§ 323 Abs. 2 HGB).

Eine Entschädigung können geschädigte Anleger erwarten, wenn der Nachweis gelingt, durch falsche Informationen zum Aktienkauf verleitet worden zu sein. Im Fall Wirecard könnten das – die mutmaßlich frei erfundenen – Gewinne aus Geschäften in Asien sein, die in den Bilanzen des Konzerns verbucht wurden. Die Abschlussprüfer von EY hatten die entsprechenden Bilanzen bestätigt. Entscheidende Rechtsfrage: sind Bestätigungsvermerke und Unterschriften von Abschlussprüfern in Bilanzen öffentliche Kapitalmarktinformationen und wurden Anleger vorsätzlich in die Irre geführt? (§ 1 Abs. 1 KapMuG).

Zunächst prüft das Gericht aber erst einmal ob die Vorwürfe gegen die Beklagten überhaupt im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens verhandelt werden können. Begonnen hat der Prozess am Freitag mit einer deutlichen Missbilligung des Vorlagebeschlusses durch die Senatsvorsitzende: “Die juristische Qualität des Vorlagebeschlusses ist, sehr vorsichtig formuliert, äußerst dürftig”, so Schmidt. Das LG habe viel zu allgemein formuliert, es dürfe aber nicht unklar bleiben, welche Informationen im Einzelnen falsch gewesen sein sollen. “Es fehlt jegliche Konkretisierung.”

Klägervertreter rechnet mit vergleichsweise schnellem Abschluss

Als Musterkläger für das Verfahren wurde im März 2023 Kurt Ebert bestimmt, der mit einem Wirecard-Investment nach eigenen Angaben mehr als eine halbe Million Euro verloren hat. Vertreten wird Ebert durch die Münchener Kanzlei Mattil und Dr. Elmar Vitt. Rechtsanwalt Peter Mattil erwartet "ein vergleichsweise schnelles Urteil" das seiner Einschätzung nach "innerhalb der nächsten Jahre möglich ist". Wenn das Verfahren zügig weiterlaufe, werde das keine zwanzig Jahre dauern. Es hänge auch viel von den Anwälten ab.

Man habe die Feststellungsziele mit 800 Seiten Begründung eingereicht – "Darunter sind sehr viele Pflichtverletzungen von EY, die wir einzeln dargelegt und beschrieben haben", so Mattil. Die vorgelegten Feststellungsziele sind der Katalog der Vorwürfe gegen die Beklagten, die im Musterverfahren geprüft werden. 

Im Vorfeld und zum Auftakt der mündlichen Verhandlung rügte eine Anwaltskanzlei die Unzuständigkeit des BayObLG und beantragte eine Verweisung des Verfahrens an das Oberlandesgericht München. Das BayObLG geht Schmidt zufolge aber davon aus, für die Durchführung des Verfahrens zuständig zu sein und kündigte einen entsprechenden Beschluss an. Die Richterin regte zudem zeitnahe Gespräche mit dem Ziel einer gütlichen Einigung an.

EY vertritt weiterhin die Ansicht, dass "Ansprüche gegen EY Deutschland auf Schadenersatz nicht bestehen". Die Schadensersatzklagen bewerte man als unbegründet, so ein Unternehmenssprecher.

Die Abschlussprüferaufsicht Apas kam nach einer Untersuchung zur Einschätzung, dass EY und einzelne Mitarbeitende bei der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse der Jahre 2016 bis 2018 Berufspflichten verletzt haben und verhängte ein Bußgeld.

Anzeige

Aktionärsschützer üben Kritik, das Gericht kontert

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) teilt Mattils Optimismus bezüglich einer schnellen Klärung nicht: "Es sind seit Einreichung der ersten Klage über viereinhalb Jahre vergangen, bis wir eine erste mündliche Verhandlung haben, und das auch nur zur Klärung einer Teil-Vorfrage … Unser Eindruck ist, da sollen die Kläger durch Frustration und Langwierigkeit demotiviert werden.", so SdK-Vorstandsmitglied Marc Liebscher.

Das Gericht verweist auf die Komplexität des Verfahrens mit der Vielzahl von Beteiligten und Forderungsanmeldungen. "Schon angesichts dessen ist der geschilderte Vorwurf nicht nachvollziehbar", sagte ein Sprecher. Mittlerweile hätten der Musterkläger und weitere Verfahrensbeteiligte insgesamt an die 2.500 weitere Feststellungsziele formuliert. Mit Blick auf die gesetzliche Konzeption des Kapitalanleger-Musterverfahrens und die Dimension des Wirecard-Falls geht auch das Gericht davon aus, “dass eine Verfahrensdauer in erster Instanz von mehreren Jahren unvermeidbar erscheint.”

Mit Material der dpa (Text aktualisiert am 02.12.24 um 15.10 Uhr)

Beteiligte Kanzleien

Tilp
Mat­til

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Auftakt im KapMuG-Musterverfahren: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55925 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Aktien
    • Börse
    • Unternehmen
    • Wirecard
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
    • Landgericht München I
    • Oberlandesgericht München
Anne Brorhilker 02.10.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Anne Bror­hilker

"Die gesetzlich mildere Behandlung von Steuerhinterziehung im Vergleich zum allgemeinen Betrug finde ich nicht plausibel", sagt Anne Brorhilker. Sie erklärt ihr Verständnis von Gerechtigkeit und verrät, wie sie Vergleiche mit Robin Hood findet.

Artikel lesen
Blick auf einen Obi-Markt mit dem Biber 17.09.2026
Markenrecht

BGH entscheidet Farbmarkenstreit der Baumärkte:

Nicht nur Obi darf orange sein

Eine Farbe gehört niemandem – es sei denn, genug Kunden verbinden sie mit einem Unternehmen. Über sein Orange streitet Obi sich seit Jahren mit Hornbach und Globus. Der BGH hat die Löschung der Farbmarke bestätigt, schreibt Norman Dauskardt.

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Mercedes-Benz-Lkw / Daimler Truck 18.08.2026
Gleichstellung

Daimler-Führungskraft vor dem LAG Stuttgart:

Frau bekommt mehr Geld, aber nicht so viel wie der Best­ver­diener

Eine Daimler-Abteilungsleiterin fordert das gleiche Gehalt wie ein männlicher Kollege, der auf gleicher Ebene erheblich mehr verdient. Doch so viel wie er soll die Frau auch in der zweiten Runde beim LAG Stuttgart nicht bekommen.

Artikel lesen
The Bliq logo is displayed on a driverless mobility vehicle outside GITEX AI Europe at Messe Berlin in Berlin 30.07.2026
Künstliche Intelligenz

Urheber- und Markenrecht:

KI-Logos und ihre recht­li­chen Grenzen

Wer ein Unternehmen neu gründet, braucht unter anderem schnell ein Logo. Zum Glück hilft KI dabei. Zu welchen rechtlichen Folgeproblemen das dann führen kann, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Homepage der Bundesagentur für Arbeit 23.07.2026
Arbeitsamt

So soll die Arbeitsförderung moderner werden:

Vide­obe­ra­tung und Job-to-Job-Erpro­bung

Die Bundesregierung will der Arbeitsagentur ein umfassendes Update verpassen – zumindest auf dem Papier. Das Gesetz verspricht moderne Kommunikation, sichere Daten und neue Instrumente. Eine Einordnung von Alexandra Groth und Marko Vraetz.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Linklaters
Ju­nior/Se­nior Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te En­er­gy (w/m/d)

Noerr, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Pri­va­te Equi­ty / Growth Tran­sac­ti­ons

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Re­struk­tu­rie­rung &...

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz

CMS, Stutt­gart

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Se­nior Le­gal Coun­sel Fi­nan­ce (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d), Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online-Seminar! § 15 FAO - Das neue Verbraucherkreditrecht

15.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Grundlagenseminar Kontoverbindung, Zahlungsverkehr und Instrumente des Interbankenverkehrs

20.10.2026

9. Symposium Kapitalmarktrecht

22.10.2026, Frankfurt am Main

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

30.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH