White & Case: LG Ham­burg zum Squeeze-out bei C.J. Vogel

28.10.2015

Die Otto AG war vertreten durch White & Case vor dem LG Hamburg in einem Spruchverfahren nach dem Squeeze-out bei der C.J. Vogel AG erfolgreich. Die Anträge von außenstehenden Aktionären auf Erhöhung der Barabfindung wurden abgewiesen.

Das Spruchverfahren war nach dem im Februar 2014 bei der börsennotierten C.J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen durchgeführten Squeeze-out von den außenstehenden Aktionären beantragt worden.

Eine Besonderheit des Squeeze-out war, dass in der maßgeblichen dreimonatigen Referenzperiode vor dessen Ankündigung keinerlei Börsenhandel in der Aktie stattgefunden hatte. Es lagen ausschließlich Geldkurse vor.
 
"Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt, wonach ein Fall der sogenannten Marktenge bestand", sagt White & Case-Partner Dr. Volker Land. "Es hatte keinerlei Handel mit Aktien der C.J. Vogel Aktiengesellschaft für Beteiligungen stattgefunden. Die innerhalb des Referenzzeitraums vereinzelt festgestellten Geldkurse hat das Gericht nicht für maßgeblich erachtet. Vielmehr wurde die im Ertragswertverfahren ermittelte Barabfindung als angemessen bestätigt."

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

White & Case für Otto AG:

Dr. Volker Land, M&A/Corporate, Partner, Hamburg

Jessica Hallermayer, M&A/Corporate, Local Partnerin

Quelle: White & Case

Zitiervorschlag

White & Case: LG Hamburg zum Squeeze-out bei C.J. Vogel . In: Legal Tribune Online, 28.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17354/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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