White & Case / Hermanns Wagner Brück: Ten­gel­mann und Edeka dürfen doch fusio­nieren

von Dr. Anja Hall

12.01.2016

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel genehmigt die Fusion von Edeka und Tengelmann per Ministererlaubnis. Die Kartellrechtler von White & Case und Hermanns Wagner Brück haben die Supermarktketten bei ihren Fusionsplänen begleitet.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will die seit anderthalb Jahren geplante Fusion von Edeka mit der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann nun doch genehmigen - allerdings unter einigen Auflagen.

Im April 2015 hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Kaiser's-Tengelmann-Filialen durch Edeka noch untersagt. Die Behörde fürchtete in zahlreichen Regionen eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung. Edeka und Tengelmann hatten daraufhin einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Im August letzten Jahres hatte indes die Monopolkommission geurteilt, dass eine solche Ministererlaubnis unter Auflagen und Bedingungen nicht möglich sei. Das Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften in Wettbewerbspolitik und -recht sowie in Regulierungsfragen berät, bevorzugte in seinem Gutachten die Aufteilung der Tengelmann-Filialen an verschiedene Handelsunternehmen.

Edeka will Komplettübernahme

Die Tengelmann-Gruppe will sich von ihrer traditionsreichen Supermarktkette trennen, da diese seit 15 Jahren Verluste macht. Kaiser's Tengelmann betreibt rund 450 Filialen und beschäftigt ca. 16.000 Menschen. Edeka hatte zuletzt argumentiert, dass die Arbeitsplätze nur mit einer Komplettübernahme sicher seien und somit die gesamtwirtschaftlichen Vorteile bei einer Übernahme von Kaiser's Tengelmann deutlich überwiegen würden.

Über die rechtlich ohnehin nicht bindende Einschätzung der Monopolkommission setzt sich Gabriel nun hinweg. Bei Erteilung einer Ministererlaubnis muss er neben den Wettbewerbsbedingungen auch die Auswirkungen auf das Gemeinwohl berücksichtigen.

Konkret stellt das Wirtschaftsministerium unter anderem die Bedingung, dass die 16.000 Arbeitsplätze tatsächlich auch erhalten bleiben müssen, erlaubt wäre lediglich eine Abweichung von unter fünf Prozent "aufgrund von temporärem Arbeitsplatzabbau durch Umbaumaßnahmen im Unternehmen/interner Arbeitsmarkt", wie das Ministerium schreibt. Edeka und Tengelmann hatten den Erhalt von 16.000 "abstrakten Arbeitsplätzen durch Wachstum (zulasten Wettbewerber/Lieferanten) und die Weiterführung von 93 Prozent der konkreten Beschäftigungsverhältnisse" angeboten.

Ministerium besteht auf Arbeitsplatzsicherung

Zudem beharrt das Ministerium darauf, dass rechtssichere Tarifverträge geschlossen werden und somit die Kontrolle des Arbeitsplatzerhaltes durch Gewerkschaften möglich wird. Die Supermarktketten hatten lediglich Betriebsvereinbarungen ohne Beteiligung der Gewerkschaften angeboten.

Eine schrittweise Übergabe der Filialen von Kaiser's Tengelmann an selbständige Lebensmitteleinzelhändler (SEH), wie es die Unternehmen bereits ab dem ersten Jahr der Übernahme planten, soll ebenfalls ausgeschlossen werden. Gabriel fordert eine tarifvertragliche Regelung zwischen Edeka und der Gewerkschaft Ver.di, dass für fünf Jahre keine solche Übergabe erfolgt, wobei allerdings eine Ausnahmereglung zugelassen werden soll. Zudem soll Edeka durch Tarifverträge mit Ver.di sicherstellen, dass für 24 Monate nach Übergabe einer Filiale an SEH keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen.

Auch eine Schließung der Birkenhof-Fleischwerke will das Ministerium verhindern. Die Werke, die eigentlich nach der Fusion aufgegeben werden sollten, sollen nun nach einer Sanierung frühestens nach drei Jahren ausgegliedert und eigenständig oder durch Dritte weitergeführt werden.

Die Bedingungen des Wirtschaftsministeriums sind aufschiebend, die Fusion darf also erst nach ihrem Eintritt vollzogen werden.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

White & Case für Edeka:

Dr. Börries Ahrens, Antitrust/Competition, Partner

Dr. Justus Herrlinger, Antitrust/Competition, Local Partner

Heiner Mecklenburg, Antitrust/Competition, Associate

Dr. Lars Petersen, Antitrust/Competition, Associate

 

Hermanns Wagner Brück für Tengelmann

Zitiervorschlag

Anja Hall, White & Case / Hermanns Wagner Brück: . In: Legal Tribune Online, 12.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18114 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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