Wettbewerbswidrige Absprachen?: EU-Kom­mis­sion leitet Ver­fahren gegen Deut­sche Börse ein

06.11.2025

Haben sich die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq im Geschäft mit Finanzinstrumenten enger abgestimmt als es das Wettbewerbsrecht erlaubt? Das untersucht nun die Europäische Kommission.

Zwei Schwergewichte der Finanzwelt sind im Visier der Brüsseler Wettbewerbshüter: Die EU-Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet. Die Behörde prüft den Verdacht, dass sich die beiden Börsenbetreiber bei Geschäften mit Finanzinstrumenten im Europa abgesprochen und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

"Wir untersuchen, ob sich die Deutsche Börse und die Nasdaq abgestimmt haben, um in den Bereichen Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten nicht miteinander konkurrieren zu müssen", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung der Behörde. Das Verbot solcher wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken ist in Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in Art. 53 des EWR-Abkommens geregelt. Der eingehenden Prüfung werde man Vorrang einräumen und sie ergebnisoffen durchführen, so die Wettbewerbshüter. Eine verbindliche Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht.

Sollte sich der Verdacht der Brüsseler Behörde bestätigen, könnte es für Deutsche Börse und Nasdaq teuer werden. Den Unternehmen drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Bei der Deutschen Börse lag dieser im vergangenen Jahr bei rund 5,9 Milliarden Euro.

Deutsche Börse verweist auf frühere Vorgänge

Die Deutsche Börse teilte mit, sie und ihre Tochtergesellschaft Eurex hätten die Entscheidung zur Kenntnis genommen. "Wir stehen in konstruktivem Austausch mit der Europäischen Kommission", so eine Sprecherin des Dax-Konzerns gegenüber der dpa. Das Verfahren befinde sich in einem frühen Stadium.

Im Fokus der Untersuchung steht demnach eine frühere Zusammenarbeit zwischen der Eurex und der finnischen Börse Helsinki Stock Exchange, die heute zu Nasdaq gehört. Diese gehe auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1999 zurück und sei damals mit der EU-Kommission erörtert worden, erklärte die Deutsche Börse. Die Vereinbarung habe darauf gezielt, den Wettbewerb zu fördern sowie die Marktliquidität in den nordeuropäischen Derivatemärkten zu erhöhen und Effizienzsteigerungen zu erzielen. "Sie bot klare Vorteile für die Marktteilnehmer und war öffentlich", so die Deutsche Börse weiter.

Unangekündigte Untersuchung im vergangenen Jahr

Schon im September 2024 hatte die EU-Kommission eine unangekündigte Untersuchung bei Deutscher Börse und Nasdaq durchgeführt. Damals war es nach Angaben der Brüsseler Behörde um Finanzderivate gegangen, Details wurden aber nicht genannt. 

Mit solchen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert wie Aktien, Rohstoffe, Zinsen oder Währungen ableitet, können Akteure an den Finanzmärkten auf Kursgewinne spekulieren oder Geschäfte absichern. Beim Clearing von Derivategeschäften geht es um die Verrechnung und Abwicklung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Vertragspartnern. Die Deutsche Börse betreibt mit der Eurex einen der weltweit führenden Derivatemärkte.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wettbewerbswidrige Absprachen?: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58561 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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