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Watson Farley & Williams: Neue Gehalts­struktur für Asso­ciates

20.04.2018

Zwei Männer in Anzügen gehen die Treppe hinauf, symbolisch für Fortschritt und berufliches Wachstum bei Watson Farley & Williams.

© Nattakorn - stock.adobe.com

Watson Farley & Williams führt zum Mai einen "Associate Lockstep" ein. Mit dem neuen Vergütungsmodell will die Kanzlei die Gehälter ihrer Associates auf eine objektive und transparente Grundlage stellen.

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Kerngedanke des neuen Vergütungsmodells ist, dass angestellte Anwälte einer Jahrgangsstufe künftig das gleiche Gehalt bekommen - für Berufseinsteiger liegt es bei 100.000 Euro. Nach dem neuen "Associate Lockstep" rücken die Anwälte dann jährlich automatisch in die nächsthöhere Stufe vor, womit ihr Jahresfestgehalt um jeweils 6.000 Euro steigt.

Mit Erreichen der vierten Stufe, also in der Regel nach drei Jahren, werden sie zum Senior Associate ernannt. Nach der fünften Stufe und mit der Ernennung zum Managing Associate – der Status wird ebenfalls zum Mai neu eingeführt – endet das Lockstep-System. Das Festgehalt beträgt dann mindestens 130.000 Euro. Wie hoch es genau ist, handeln der Managing Associate und die Kanzlei aus.

Bereits zum Jahresbeginn hat Watson Farley & Williams das Einstiegsgehalt auf 100.000 Euro erhöht. Zuvor lag es bei 85.000 bis 95.000  Euro, wobei die konkrete Höhe von der Qualifikation des Bewerbers abhängig war.

Bonus soll möglichst objektiv sein

Zusätzlich zum Festgehalt bezahlt die Sozietät ihren Associates einen Bonus von bis zu zehn Prozent des Jahresgehalts. Die Zusatzzahlung solle sich an objektiven Kriterien orientieren, teilt die Kanzlei mit: Einerseits hängt er vom Erfolg der Kanzlei, vom durch den Associate erzielten Umsatz und von der Qualität der Leistungen des jeweiligen Mitarbeiters ab. Andererseits sind auch sonstige "für die Kanzlei wertvolle Beiträge" bonusrelevant, etwa die Mitarbeit im Recruitment oder beim Knowledge Management.

Man habe lange über das Bonussystem und die Frage, wie man es möglichst objektiv und transparent ausgestalten könne, diskutiert, sagt Dr. Wolfram Böge, HR-Partner der Sozietät. Die Bonusgewährung solle "nicht als willkürliche Partnerentscheidung, sondern als nachvollziehbares Ergebnis der Leistungen des Associates über das Geschäftsjahr" wahrgenommen werden. Auch aus diesem Grund habe die Kanzlei zusätzlich zu den Jahresgesprächen vierteljährliche Feedbackrunden eingeführt: "Die Associates erhalten in diesen Runden von den Partnern Leistungsbewertungen und Informationen darüber, wo sie hinsichtlich ihrer Karriereentwicklung und der Bonuserreichung stehen."

Reaktion auf Wünsche der Associates

Die Bewertungen des Partners müssen dabei aber nicht unwidersprochen hingenommen werden. Über ein "Reporting Tool" können die Associates Kommentare einfügen, zudem sollen Gespräche geführt werden, wenn die Anwälte den Eindruck haben, dass sie falsch eingeschätzt werden. Die künftig vierteljährlichen Bewertungen seien eine Reaktion auf die Wünsche der Associates, berichtet Böge. Sie hatten sich einen höheren Rhythmus gewünscht – ein "berechtigter Anspruch", wie Böge findet.

Mit den Maßnahmen, insbesondere auch der Erhöhung des Einstiegsgehalts, will Watson Farley & Williams attraktiver für Berufseinsteiger werden. Im Vergleich zu den Großkanzleien mit den allseits bekannten Namen dürfte es der Kanzlei hierzulande schwerer fallen, genügend Bewerber zu bekommen. Dabei hat sie sich einen Wachstumskurs verordnet: Die internationale Kanzlei ist in Deutschland seit 2013 vertreten, inzwischen arbeiten gut 80 Anwälte in Frankfurt, Hamburg und München für die Sozietät. Geplant ist, etwa zwölf Berufseinsteiger pro Jahr einzustellen.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Wat­son Far­ley & Wil­liams

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Watson Farley & Williams: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28183 (abgerufen am: 12.11.2025 )

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