Das internationale Schiedsgericht ICC hat den jahrelangen Streit zwischen Volkswagen und Suzuki beendet. Wie von den Japanern gewünscht, verkauft VW seine Suzuki-Anteile. Die Wolfsburger haben aber auch einen Anspruch auf Schadenersatz.
Der jahrelange Streit um Volkswagens (VW) Beteiligung an Japans viertgrößtem Autobauer Suzuki ist vom Tisch. Nach einer Entscheidung des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer (ICC) verkaufen die Wolfsburger wie von Suzuki gefordert ihren knapp 20-prozentigen Anteil am japanischen Unternehmen. Das äußerte sich zufrieden und kündigte den Rückkauf an. Auf Basis des aktuellen Kurses liegt der Wert des Aktienpakets bei gut 460 Milliarden Yen (knapp 3,4 Mrd Euro). VW hatte den 19,9-prozentigen Anteil einst für knapp 1,8 Milliarden Euro gekauft.
"An wen Volkswagen seine Suzuki-Beteiligung abgeben wird, ist nicht entschieden", betonte VW-Sprecher Eric Felber. Zunächst würde die rund 300-seitige Begründung des Schiedsspruchs analysiert. "Die Modalitäten des Verkaufs der Suzuki-Anteile werden wir unter Berücksichtigung der Urteilsgründe mit Suzuki abstimmen", betonte der Sprecher. Der Konzern habe bereits eine Investmentbank eingeschaltet und werde in den kommenden Tagen das weitere Vorgehen abstimmen. Volkswagen begrüße es, dass nun Klarheit herrsche. Felber: "Bei diesem Schiedsspruch gibt es keinen Gewinner oder Verlierer."
Die Entscheidung ist für beide Seiten rechtlich bindend und kann vor einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Da dem Schiedsgericht Vertraulichkeit wichtig ist, gibt es von ihm selbst keine Informationen. Beide Partner hatten 2009 eine Allianz vereinbart, bei der Volkswagen 19,9 Prozent der Anteile an Suzuki erwarb, die Japaner wiederum 1,5 Prozent der VW-Aktien.
Vertragsverletzung durch Suzuki
Suzuki war 2011 ausgestiegen und forderte von den Deutschen die Anteile zurück. Zu den von Suzuki gehaltenen VW-Anteilen sagte der VW-Sprecher: "Die Beteiligung von Suzuki an Volkswagen war zwar kein Gegenstand des Schiedsverfahrens, wir gehen aber davon aus, dass Suzuki in der Logik der eigenen Argumentation handeln und bereit sein wird, sich von seinen Anteilen an Volkswagen zu trennen." Suzuki äußerte sich dazu in seiner Mitteilung am Sonntag nicht.
Das Schiedsgericht befand, dass die Kündigung der Allianz durch Suzuki rechtens war und die von VW gehaltenen Aktien nun abzugeben seien. "Diese Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen", heißt es in einer Erklärung des Wolfsburger Konzerns. Man erwarte aus dem Verkauf der Suzuki-Aktien einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität.
Das Schiedsgericht hat den Deutschen aber auch vertragstreues Verhalten sowie eine Vertragsverletzung durch Suzuki bestätigt, für die Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Hintergrund: Suzuki hatte die laufenden Kooperationsprojekte Ende 2010/Anfang 2011 abgebrochen und den Deutschen keine letzte Chance für die Lieferung von Dieselmotoren eingeräumt.
"Im Grunde haben beide Parteien recht bekommen", erklärte Analyst Frank Schwope von der NordLB. Unterm Strich sei die Allianz für die Wolfsburger zwar ein attraktives Investment gewesen. "Bedauerlich ist nur, dass operativ nichts dabei herum gekommen ist", sagte Schwope. Dabei habe die industrielle Logik gestimmt. Beide Unternehmen hatten den Schulterschluss gesucht, um gemeinsam Kleinwagen zu entwickeln. VW erhoffte sich so auch Zugang zum indischen Markt, wo Suzuki eine dominierende Marktposition innehat.
Nach Informationen des Branchenverlags Juve hat Wilmer Hale die Volkswagen AG in dem Schiedsverfahren vertreten.
dpa/una/LTO-Redaktion
Wilmer Hale für Volkswagen
ICC beendet "Scheidungskrieg": . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16752 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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