Der Technologiekonzern Körber übernimmt das Software-Unternehmen Werum IT Solutions AG. Die Hamburger Spezialkanzleien Voigt Wunsch Holler, KNPZ und Schramm Meyer Kuhnke haben die Rechtsabteilung von Körber bei dem Deal unterstützt. Werum setzte auf Freshfields.
Die Unternehmensanteile von Werum befinden sich zum überwiegenden Teil in der Hand von aktiven und ehemaligen Mitarbeitern.
Im Vorfeld des Erwerbs wurde die ursprüngliche Werum Software & Systems AG durch eine Abspaltung in zwei Unternehmen geteilt. In diesem Zusammenhang wird die Werum Software & Systems CIS AG gegründet, die etwa 100 Mitarbeiter beschäftigt und Software für andere Branchen außerhalb der pharmazeutischen Industrie entwickelt und vertreibt. Dieses Unternehmen ist nicht Bestandteil der Transaktion, es bleibt eigenständig mit einem unabhängigen Management. Werum und der Hauptaktionär ließen sich bei der gesamten Transaktion von einem Freshfields-Team um Prof. Dr. Christoph Seibt beraten.
Für die Körber AG waren – neben der Rechtsabteilung – gleich mehrere Spezialkanzleien aus Hamburg tätig. Gesellschaftsrechtlich beriet Voigt Wunsch Holler, KNPZ wurde zu IP- und IT-Fragen hinzugezogen, während Schramm Meyer Kuhnke im Arbeitsrecht beriet.
Die Körber AG ist die Holdinggesellschaft eines internationalen Technologiekonzerns mit weltweit rund 11.000 Mitarbeitern. Der Umsatz liegt bei über zwei Milliarden Euro.
Körber AG Rechtsabteilung
Dr. Rainer Linke, Federführung, Group General Counsel
Dr. Fabian Eckard, Fusionskontrolle
Kai Golücke, Arbeitsrecht
Voigt Wunsch Holler für Körber AG
Dr. Oliver Wunsch, Federführung, M&A/Gesellschaftsrecht, Partner, Hamburg
Dr. Hans-Christoph Voigt, Gesellschaftsrecht, Partner, Hamburg
KNPZ Rechtsanwälte für Körber AG
Dr. Kai-Uwe Plath, IP/IT, Partner, Hamburg
Schramm Meyer Kuhnke für Körber AG
Dr. Michael Kuhnke, Arbeitsrecht, Partner, Hamburg
Freshfields Bruckhaus Deringer für Werum
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, Gesellschaftsrecht/M&A, Partner, Hamburg
Voigt Wunsch Holler / KNPZ / Schramm Meyer Kuhnke / Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11012 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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