Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 13:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/vg-koeln-urteil-vergabe-5g-mobilfunkfrequenzen-verkehrsministerium-andreas-scheuer
Fenster schließen
Artikel drucken
55279

VG Köln zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen: Regeln für 5G-Auk­tion waren rechts­widrig

27.08.2024

Andreas Scheuer, ehemaliger Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Andreas Scheuer, ehemaliger Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. | Bild: picture alliance / dpa / Kay Nietfeld

Für den Bund war der Ausbau der Mobilfunknetze ein gutes Geschäft. Auf die Vergabe der 5G-Lizenzen soll das Verkehrsministerium unter Minister Andreas Scheuer aber unerlaubt Einfluss genommen haben.

Anzeige

Bei der Festlegung der Spielregeln für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkauktion im Jahr 2019 ist es nach der Einschätzung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln rechtswidrig zugegangen (Urt. v. 26.08.24; Az. 1 K 1281/22 (zuvor 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18). Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel recht, die sich von Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten. Im Kern ging es um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer (CSU) unerlaubten Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion der Bundesnetzagentur genommen hatte.

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten die vier Telekommunikationskonzerne Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica Germany und 1&1 Drillisch Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Sie verpflichteten sich dabei zu Mindestausbauzielen, etwa dass sie bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit pro Sekunde im Download versorgen. Auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung verzichtete der Bund. 

Eine solche Verpflichtung oder zumindest strengere Vorgaben bei der Vergabe hätten kleineren Mobilfunkanbietern, die kein eigenes Netz haben und daher Netzkapazitäten anmieten müssen, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und reichten Klage ein.

Vorwurf eines politischen Deals bestätigt

Das VG stellte jetzt fest, dass die Politik auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, dafür beim Thema Netzvermietung aber milde behandelt werden. "Das Gericht ist überzeugt, dass die Präsidentenkammer dem massiven Druck von Seiten des Bundesministerium für Digitales und Verkehr zumindest teilweise nachgegeben hat“, heißt es im Urteil. Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur ist (unter anderem) für die Festlegung der Bedingungen für die Frequenzvergabe zuständig. 

Der Rechtsstreit war zuvor bereits bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gegangen. Das VG hatte eine Klage einer der beiden Diensteanbieterinnen zunächst als unzulässig abgewiesen (Urt. v. 03.07.2019; Az. 9 K 8489/18). Diese Entscheidung hob das BVerwG später teilweise auf (Urt. v. 21.10.2021; Az. 6 C 8.20) und verwies den Fall zurück an das VG.

Wie sich das aktuelle Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist noch unklar – auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das VG hat zwar keine weitere Revision zugelassen, die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim BVerwG zu erreichen. "Wir erwarten keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland", sagte ein Behördensprecher.

“Ohrfeige für Scheuer”

Freenet erklärte, fast sechs Jahre nach der Entscheidung herrsche endlich Klarheit. "Das Gericht hat dokumentiert, dass das Verhandlungsgebot seinen Weg in die Präsidentenkammerentscheidung nur aufgrund rechtswidriger Einflüsse gefunden hat." Zwar könne die Aufhebung der Vergabeentscheidung die für den Wettbewerb verlorenen Jahre nicht rückgängig machen. "Aber nun steht einer Entscheidung im Verbraucherinteresse nichts mehr entgegen. Wir setzen auch vor dem Hintergrund des laufenden Frequenzvergabeverfahrens darauf, dass die Bundesnetzagentur der Aufforderung des Gerichts zeitnah folgt und dabei das spätestens seit heute verbrannte Verhandlungsgebot wieder durch eine wirksame Wettbewerbsregulierung ersetzt."

Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel, begrüßte die Entscheidung des VG ebenfalls. Diese stärke nicht nur eine unabhängige Bundesnetzagentur, sondern vor allem den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt. "Wir gehen davon aus, dass die Bundesnetzagentur das Urteil zum Anlass nehmen wird, um wichtige Entscheidungen – insbesondere die bisher fehlende Diensteanbieterverpflichtung - aus dem damaligen Vergabeverfahren kritisch zu prüfen, da diese den Mobilfunkmarkt bis heute belasten." Nun bestehe die Chance, dass die massiven Wettbewerbsprobleme im Mobilfunkmarkt im Rahmen einer neuen Vergabeentscheidung angemessen berücksichtigt würden. 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Reinhard Houben sagte: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer." Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. "Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter." Die Bundesnetzagentur sei jetzt in der Pflicht, eine seriöse und gerichtsfeste Bescheidung vorzulegen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Anzeige
Beteiligte Kanzleien

Lo­schel­der

Beteiligte Personen

Loschelder für EWE Tel:

Dr. Raimund Schütz (Partner, Verwaltungsrecht, Köln)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Köln zur Vergabe von Mobilfunkfrequenzen: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55279 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Vergaberecht
    • Mobilfunk
    • Politik
    • Unternehmen
    • Vergaberecht
    • Vergabeverfahren
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Köln
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Der Landtag in NRW 15.07.2026
Reform

Anhörung im NRW-Landtag:

Sach­ver­stän­dige sehen Nach­bes­se­rungs­be­darf bei Arbeits­ge­richts­re­form

Die geplante Reform der Arbeitsgerichte in NRW stößt in der Expertenanhörung auf Kritik. Streitpunkte sind die Gerichtstage und weite Wege. Auch gibt es Sorge, dass Mitarbeitende die Justiz verlassen, wenn Gerichte zusammengelegt werden.

Artikel lesen
Hüseyin Can Güner, Bürgermeister des zentralen Bezirks Cankaya der Hauptstadt Ankara 15.07.2026
Türkei

Nach dem Nato-Gipfel:

Bür­ger­meister aus Ankara ver­haftet

Kurz nach dem Nato-Gipfel wird der oppositionelle Bürgermeister Hüseyin Can Güner am Flughafen in Ankara festgenommen. Was wird ihm vorgeworfen?

Artikel lesen
Marvin Klein kommentiert die Änderung des IFG 10.07.2026
Informationsfreiheit

Geplante IFG-Reform schwächt Kontrolle des Staats:

Die neue Lust am Geheim­halten

Die schwarz-rote Koalition möchte das Informationsfreiheitsgesetz "weiterentwickeln". Die geplante Änderung höhlt jedoch den Wesenskern des IFG aus und führt zu einem bedenklichen Absenken demokratischer Kontrolle, meint Marvin Klein.

Artikel lesen
Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker für die Grünen 08.07.2026
Krankenkassen

Bundesverfassungsgericht soll entscheiden:

Grüne wollen Gesund­heits-Spar­paket stoppen lassen

Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kündigt an, noch am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Seine Fraktion kritisiert, es gebe zu wenig Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesundheits-Sparpakets im Bundestag.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
Bundestag 07.07.2026
Informationsfreiheit

Scharfe Kritik an Plänen der Koalition:

"De-facto-Abschaf­fung des Infor­ma­ti­ons­f­rei­heits­ge­setzes"

NGOs, Vereine und Medien schlagen Alarm: Die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz könnten den Zugang zu wichtigen Regierungsinfos erschweren. 

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Klinikum Ingolstadt GmbH
LEI­TUNG STABS­S­TEL­LE RECHT (m/w/d)

Klinikum Ingolstadt GmbH, In­gol­stadt

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Dort­mund

Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Spezielle Testamentsklauseln und ihre Verwendung in der Praxis

03.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH