Druckversion
Saturday, 25.06.2022, 06:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/vg-berlin-weist-eilantrag-von-ex-wirecard-pruefer-gegen-veroeffentlichung-des-berichts-des-untersuchungsausschusses-ab-vg2l17421/
Fenster schließen
Artikel drucken
45275

VG Berlin lehnt Eilantrag des Ex-Wirecard-Prüfers ab: Beschlüsse par­la­men­ta­ri­scher Unter­su­chungs­aus­schüsse sind nicht jus­ti­ziabel

22.06.2021

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble nimmt den Abschlussbericht des Wirecard-Untersuchungsausschusses vom Ausschussvorsitzenden Kay Gottschalk entgegen

(c) picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns wollte die Veröffentlichung des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses verhindern, soweit er darin namentlich genannt wird. Das VG Berlin lehnte den Antrag noch am gleichen Tag ab.

Anzeige

Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind nicht justiziabel, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren am Dienstag (Az. VG 2 L 174/21).

Der Antragsteller, ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard-Konzerns, wollte im Wege einer einstweiligen Anordnung die Veröffentlichung des Abschlussberichts des sogenannten Wirecard-Untersuchungsausschusses verhindern, soweit darin seine Person betreffende Passagen enthalten sind und er namentlich genannt wird. 

Der Anwalt des Ex-Bilanzprüfers hatte sich auf Persönlichkeitsrechte seines Mandanten berufen. Dieser sei "keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit". Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht.

Die 2. Kammer des VG Berlin lehnte den Eilantrag ab. Artikel 44 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien. Der Deutsche Bundestag bzw. seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen, argumentierte das VG.

Der Antragstelle hat gegen den Beschluss bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

fkr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin lehnt Eilantrag des Ex-Wirecard-Prüfers ab: Beschlüsse parlamentarischer Untersuchungsausschüsse sind nicht justiziabel . In: Legal Tribune Online, 22.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45275/ (abgerufen am: 25.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat - Sup­reme Court lässt Bayer abb­litzen
  • LG Stuttgart - Zweifel an der Kli­maklage gegen Mer­cedes-Benz
  • Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 - Land­tags­aus­schuss soll Fragen beant­worten
  • Nach Böhmermann-Bericht - Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Fynn Klie­mann ein­ge­leitet
  • Staatsanwaltschaft fordert weitere Unterlagen an - Unter­su­chung zu 'Fazenda VW' geht weiter
  • Rechtsgebiete
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
  • Themen
    • Betrug
    • Grundgesetz
    • Unternehmen
    • Untersuchungsausschuss
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
TopJOBS
Ukrai­ne Ju­nior La­wy­er Pro­gram

Jones Day , Düs­sel­dorf und 2 wei­te­re

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Es­sen

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

De­zer­nent*in (m/w/d)

Heinrich-Heine-Universität , Düs­sel­dorf

Rechts­an­walt (m/f/d)

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Kua­la Lum­pur

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Frank­furt am Main

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Pro­zess­an­walt (m/w/d)

GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen

02.07.2022, Freiburg im Breisgau

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - WIEDER IM PROGRAMM

02.07.2022, Stuttgart

365 for Legal

05.07.2022, Frankfurt am Main

Incoterms®2020 für Juristen

06.07.2022

Health & Law: Patientenportale & Software zur digitalen Dokumentation: datenschutzrechtliche Aspekte

05.07.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH