Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz: Haft­strafe für Lun­a­pharm-Geschäfts­füh­rerin

29.01.2025

Der Prozess um den illegalen Handel eines Brandenburger Pharma-Großhändlers mit Krebsmedikamenten zog sich. Jetzt gibt es ein Urteil gegen die Geschäftsführerin des Unternehmens.

Nach dem Medikamenten-Skandal um den Brandenburger Pharma-Großhändler Lunapharm ist die Geschäftsführerin des Unternehmens zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. 

Das Landgericht Potsdam sprach die Angeklagte am Mittwoch wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz schuldig. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 370.000 Euro aus dem Privatvermögen der Frau an. Vom Unternehmen sollen etwa 1,16 Millionen Euro eingezogen werden (Urt. v. 29.01.2025, Az. 426 Js 42451/19 Wi).

Die 4. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Frau illegal mit Krebsmedikamenten gehandelt hat. Sie habe mit Hilfe eines Geschäftspartners über Monate die Vertriebswege der Medikamente verschleiert. Die Frau hatte die Vorwürfe stets bestritten und betont, nicht gegen geltende Arzneimittelgesetze verstoßen zu haben.

Verschleierte Vertriebswege

Zwischen 2015 und 2018 hatte sie Medikamente über eine Apotheke in Griechenland bezogen und in Deutschland vertrieben, obwohl diese Apotheke keine Großhandelserlaubnis hatte. Zwar hatte das Landesgesundheitsamt im Mai 2017 diesen Handel verboten, doch die Frau und ihr Geschäftspartner hatten das Verbot aus Sicht des Gerichts im Anschluss umgangen.

Dafür hätten sie über eine Firma in Zypern das Geschäft weiterbetrieben, erklärte das Gericht. So seien weitere Lieferungen aus der Apotheke in Griechenland über Rechnungen des Großhändlers aus Zypern verschleiert worden. An den Medikamenten selbst habe es keine Mängel oder Beanstandungen gegeben.

Die Geschäftsführerin nahm das Urteil am Mittwoch äußerlich gefasst auf. Sie schüttelte zwar immer wieder den Kopf, blieb aber verhältnismäßig gelassen und machte sich gelegentlich Notizen. Mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bewegt sich das Urteil recht dicht an den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die im Schlussplädoyer drei Jahre und zehn Monate gefordert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintermann soll womöglich gesondert verfolgt werden

Die Anklage wurde bereits im Oktober 2019 erhoben, der Prozess begann erst im Oktober 2023. Neben der Geschäftsführerin war ein Rechtsanwalt aus Hessen wegen Beihilfe angeklagt. Dieser wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Der dritte Angeklagte – der Geschäftspartner der Frau – hatte mit einem Attest belegen wollen, dass er nicht verhandlungsfähig sei und war bei dem Prozess nicht erschienen. Ein Verfahren gegen ihn wird womöglich in Zukunft noch einmal getrennt aufgerollt werden.

Das Unternehmen Lunapharm darf seit mehreren Jahren keine Arzneimittel mehr herstellen oder damit handeln. Das Landesgesundheitsamt hatte vor Jahren als Reaktion auf den Skandal ein solches Verbot verhängt. Der Fall schlug 2018 hohe Wellen. Brandenburgs damalige Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) trat zurück, weil das Landesgesundheitsamt trotz frühzeitiger Hinweise auf einen illegalen Handel nicht ausreichend eingeschritten sein soll.

Auch der Gesetzgeber hatte auf den Fall Lunapharm reagiert. 2019 wurde das "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" verabschiedet, um die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden zu verbessern und die Kontrolle der Apotheken und Arzneimittelhersteller zu stärken.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56462 (abgerufen am: 25.03.2025 )

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