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Versicherung gewinnt Rechtsstreit um Kostenübernahme: Keine wei­teren Zah­lungen an Ex-Wire­card-Manager

29.11.2024

Stephan Freiherr von Erffa – hier vor dem Landgericht München I

Stephan Freiherr von Erffa muss seinen Rechtsbeistand bald selbst bezahlen. | Bild: picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann

Einen Teil der Kosten für die Beratung und Verteidigung ehemaliger Wirecard-Manager haben bisher Versicherungen getragen. Dem früheren Chefbuchhalter verwehrt das OLG Frankfurt nun weitere Zahlungen.

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Stephan von Erffa, ehemaliger Chefbuchhalter des insolventen Technologiekonzerns Wirecard, muss die Kosten für seine Anwälte und Berater in Zukunft selbst übernehmen. Von Erffa hatte gegen die Versicherungsgesellschaft Chubb geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied aber, dass die Deckungssumme einer von Wirecard abgeschlossenen Directors-and-Officers-Versicherung ausgeschöpft ist (Urt. v. 29.11.2024, Az. 7 U 82/22).

Seit Dezember 2022 muss sich von Erffa in einem Strafprozess vor dem Landgericht München I verantworten. Vor dem OLG wollte er erreichen, dass Chubb weiterhin Gelder für seine Verteidigung und PR-Leistungen auszahlen muss. Zu klären hatte das Gericht, wann genau der Versicherungsfall eingetreten ist.

Von Erffa vertritt den Standpunkt, dass auch für das Jahr 2019 insgesamt 25 Millionen Euro aus der Police zu zahlen seien, da Wirecard die Versicherung frühzeitig über kritische Berichte der Financial Times informiert habe. Außerdem sieht er sich durch Zahlungen an andere anspruchsberechtigte Wirecard-Vorstände benachteiligt.

OLG: Versicherung hat nach anerkannten Grundsätzen gehandelt

Das OLG verortet den Versicherungsfall dagegen im Jahr 2020 – auch weil Wirecard die genauen Umstände nicht ordnungsgemäß gemeldet habe. Mit Blick auf die Reihenfolge der Auszahlung sei der Versicherung ebenfalls nichts vorzuwerfen. Eine Bearbeitung nach dem "Prioritätsprinzip" benachteilige den Kläger nicht in einer willkürlichen Art und Weise, sondern entspreche anerkannten Buchführungsgrundsätzen, so das Gericht.

Für Chubb sind das gute Nachrichten. Das Gericht geht von einem Deckungsvolumen von 15 Millionen Euro für das Jahr 2020 aus. Einen grundsätzlichen Anspruch hatte das OLG bereits in einem vorangegangenen Verfahren bejaht. Da die Summe zwischenzeitlich vollständig ausbezahlt wurde, muss das Versicherungsunternehmen keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.

Von Erffa könnte es damit bald ähnlich ergehen wie dem früheren Wirecard-CEO Markus Braun. Der hat seinen Wahlverteidiger Alfred Dierlamm verloren, nachdem Zahlungen von Versicherern ausgeblieben sind. Von Erffa setzt aktuell auf die Münchner Strafverteidigerin Dr. Sabine Stetter.

sts/LTO-Redaktion

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Versicherung gewinnt Rechtsstreit um Kostenübernahme: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56002 (abgerufen am: 25.01.2026 )

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