Das Verbraucherportal Verivox verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit eine Rüge, die man sich seitens des OLG Karlsruhe im Oktober eingehandelt hatte. Das Unternehmen sieht sich aber weiterhin im Recht.
Verivox war im Oktober gerügt worden, weil das Vergleichsportal nach Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten hatte. Das Unternehmen akzeptiert die Entscheidung des Gerichts und verzichtet auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Verivox hatte in einem Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur diejenigen Anbieter berücksichtigt, mit denen es eine Vermittlungsprovision vereinbart hatte. Das sei unlauterer Wettbewerb, hatte das OLG entschieden und gab damit der Verbraucherzentrale Bundesverband Recht (Urt. v. 22.09.2021; Az. 6 U 82/20). Künftig darf Verivox seinen Vergleich von Privathaftpflichtversicherern nur noch dann zeigen, wenn es ausdrücklich auf die dabei verwendete eingeschränkte Anbieterzahl verweist.
Das Unternehmen fühlt sich nach wie vor im Recht. Der Fall werfe auch nach Ansicht des OLG Karlsruhe klärungsbedürftige Fragen danach auf, welche Pflichten einen Versicherungsmakler grundsätzlich träfen und wie diese Anforderungen konkret umzusetzen seien. Deshalb sei eine Revision beim BGH ausdrücklich zugelassen worden.
"Gleichwohl haben wir uns dazu entschieden, den für die Revision erforderlichen Aufwand anderweitig einzusetzen, und zwar indem wir die Darstellung der Markt- und Informationsgrundlage für unsere Nutzer noch weiter verbessern und optimieren", sagte ein Verivox-Sprecher der Rhein-Neckar-Zeitung, die zuerst über den Rechtsmittelverzicht berichtet hatte.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Nach Rüge durch das OLG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46563 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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