Berufungen zurückgenommen: US-Jus­tiz­mi­nis­te­rium gibt im Rechts­st­reit mit Kanz­leien auf

von Stefan Schmidbauer

03.03.2026

Mit Executive Orders versucht Donald Trump Druck auf US-Kanzleien auszuüben. Vier der Adressaten wehren sich und feiern jetzt einen veritablen Erfolg.

Es war der große Aufreger zu Beginn des Jahres 2025 – geeignet, die US-Kanzleiwelt in Gut und Böse zu teilen. Donald Trump ging mit Executive Orders, also präsidialen Anordnungen, gegen eine Reihe von Wirtschaftskanzleien vor. Aufhänger waren unter anderem angebliche Verstöße gegen Antidiskriminierungsvorschriften

Für die Betroffenen ging es um einiges: Sicherheitsfreigaben sollten ausgesetzt, der Zugang zu Einrichtungen der Regierung beschränkt und die Kündigung von laufenden Verträgen zwischen Behörden und den Kanzleien geprüft werden. Ein Teil der Adressaten wählte das Modell Schadensbegrenzung. 

Man gab klein bei, verständigte sich mit der US-Administration und versprach unentgeltliche Rechtsberatung für von Trump legitimierte Zwecke. Insgesamt neun Kanzleien haben sich auf solche "Deals" eingelassen und Pro-Bono-Arbeit in einem Gegenwert von fast einer Milliarde Dollar zugesagt – darunter auch A&O Shearman; Latham & Watkins; Kirkland & Ellis; Milbank; Skadden und Willkie Farr & Gallagher.

Spätestens nach einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des US-Justizministeriums dürfte der Ärger über den fehlenden Mut dort einigermaßen groß sein. Vier der betroffenen Kanzleien, namentlich Jenner & Block, Perkins Coie, Susman Godfrey und Wilmer Cutler Pickering Hale & Dorr, haben sich juristisch gegen die Executive Orders gewehrt und erhielten dafür nicht nur reichlich Zuspruch, sondern waren auch in der Sache erfolgreich.

Die jeweils zuständigen Gerichte werteten die Anordnungen als verfassungswidrig und gaben den Klagen statt. Wie US-Medien übereinstimmend berichten, hat das Justizministerium jetzt die Berufungen zurückgenommen. Zu den Gründen für die Entscheidung äußerte sich die Behörde bislang nicht.

Genugtuung und moderater Jubel bei den vier Widerständlern

Bei dem Vorgehen gegen die rechtswidrige Exekutivverordnung sei es von Anfang an darum gegangen, das verfassungsmäßige Recht der Mandanten auf die freie Wahl ihres Anwalts zu wahren und die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, so WilmerHale in einer Stellungnahme gegenüber Reuters. Von Jenner & Block heißt es, man sei stolz darauf, stets standhaft für die Mandanten eingetreten zu sein.

Bei Susman Godfrey sieht man eine "Kapitulation" der Regierung und ein "angemessenes Ende für den eindeutig verfassungswidrigen Angriff auf die Kanzlei und die Rechtsstaatlichkeit". Perkins Coie, im März 2025 als eine der ersten Kanzleien ins Visier von Donald Trump geraten, erklärte, dass mit der Gerichtsentscheidung "grundlegende verfassungsmäßige Freiheiten wie die Meinungsfreiheit, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf die freie Wahl eines Anwalt ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, geschützt seien.

Für die Kanzleien, die einen Deal geschlossen haben, dürfte sich der Schaden nun potenzieren. Sie müssen nicht nur die zusagte Pro-Bono-Arbeit leisten, sondern auch mit der entstandenen Reputationsdelle und dem Verlust von Mandaten leben. Spott und Schadenfreude der Wettbewerber und von Marktbeobachtern gibt es als Bonus obendrauf.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Berufungen zurückgenommen: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59437 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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