Unicredit hat die direkte Beteiligung an der Commerzbank weiter aufgestockt und ist jetzt größter Anteilseigner. Das Bundeskartellamt hätte wohl auch bei einer Mehrheitsübernahme keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Sollte sich Unicredit für einen Versuch zur Übernahme der Commerzbank entscheiden, hätte der italienische Finanzkonzern wohl keinen Widerstand durch Deutschlands oberste Wettbewerbshüter zu befürchten. Erst im April hatte das Bundeskartellamt (BKartA) eine Beteiligung der Italiener an der Frankfurter Bank von bis zu 29,99 Prozent nach abgeschlossener Prüfung freigegeben.
Das BKartA fand bei der Untersuchung keine belastbaren Hinweise auf eine drohende erhebliche Behinderung des Wettbewerbs. Nur wenn sich entsprechende Anhaltspunkte ergeben hätten, wäre eine Untersagung im Rahmen der Fusionskontrolle (§ 40 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) möglich gewesen.
Bund und Commerzbank lehnen Übernahme weiterhin ab
Auf die Frage, wie die Haltung der Bundesbehörde bei einer möglichen Übernahme wäre, sagte BKartA-Chef Andreas Mundt im Rahmen der Jahrespressekonferenz in Bonn, er sehe in wettbewerblicher Hinsicht keine Probleme. “Wenn es zu einer Folgeentscheidung käme, sehe ich nicht, dass wir das anders sehen würden – die Maßstäbe sind immer dieselben, das macht keinen Unterschied.”
Nach eigenen Angaben hält Unicredit inzwischen rund 20 Prozent der Commerzbank-Aktien direkt. Über Finanzinstrumente hat der Konzern zudem Zugriff auf weitere 9 Prozent der Anteilsscheine. Stockt die Unicredit ihre Beteiligung weiter auf und erreicht dabei die Marke von 30 Prozent, muss sie den anderen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten (§ 35 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz). 12 Prozent der Anteile hält der Bund, der sich bislang zu einer möglichen Übernahme ablehnend positioniert hat. Auch die Commerzbank selbst lehnt eine Übernahme ab.
sts/LTO-Redaktion
Zusammenschluss im Bankensektor?: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57626 (abgerufen am: 06.02.2026 )
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