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Kritik an EU-Richtlinie und Lieferkettengesetz: Di Fabio hält Nach­hal­tig­keits­re­geln für recht­lich frag­würdig

04.07.2025

Udo di Fabio

Udo di Fabio | Bild: picture alliance / SZ Photo / Jürgen Heinrich

Europa will Klimaschutz und Menschenrechte fördern, Unternehmen fühlen sich zum Teil gegängelt. Verstoßen Nachhaltigkeitsvorschriften womöglich gegen Grundrechte?

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Die europäischen Nachhaltigkeitsvorschriften für Unternehmen sind nach Einschätzung von Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio verfassungsrechtlich bedenklich. In einem Gutachten für die Stiftung Familienunternehmen in München argumentiert der frühere Bundesverfassungsrichter, dass die Art und Weise der Regulierung zu "erheblichen rechtsmethodischen Problemen" führe. Di Fabio bezieht sich dabei auf Vorgaben zu Klimaneutralität, Menschenrechten und Ressourcenverbrauch. Zuerst berichtete das Handelsblatt über das Gutachten.

Nachhaltigkeitsregeln zu unbestimmt?

Di Fabio ist Staatsrechtler und lehrt an der Universität Bonn. Dem Bundesverfassungsgericht gehörte er von 1999 bis 2011 an, später war er unter anderem Vorsitzender des Ethikkomitees der Wirtschaftskanzlei Freshfields. Er kritisiert insbesondere, dass die Pflichten der Unternehmen einerseits unbestimmt seien, andererseits aber bei Verstößen Strafen und Sanktionen drohten. Darin sieht er bedenkliche Eingriffe in die von der EU-Grundrechte-Charta geschützte unternehmerische Freiheit. 

Di Fabio argumentiert, dass etliche Nachhaltigkeitsvorschriften "Gummiparagrafen" seien, die für Unternehmen Rechtsunsicherheit bedeuteten. Moralische Standards dürften nicht ohne klare Rechtspflichten zu Haftungsrisiken führen.  

Als Beispiele nennt di Fabio das deutsche Lieferkettengesetz und die europäische Lieferketten-Richtlinie. So sei die Pflicht zur Überprüfung der Menschenrechtssituation beispielsweise bei einem Rohstofflieferanten des Zulieferers von Büromaterialien nicht angemessen. Mit Inkrafttreten der europäischen Lieferketten-Richtlinie habe sich im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz "das Maß der Unbestimmtheit nicht etwa verringert, sondern noch vergrößert".

Auftraggeberin fordert Umkehr

Die Stiftung Familienunternehmen als Auftraggeberin der Studie fordert jedenfalls eine Umkehr: "Viele dieser gut gemeinten Regulierungen haben sich als nicht gut gemacht entpuppt", kritisierte Vorstand Rainer Kirchdörfer.

Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich angekündigt, Vorschriften mit Omnibus-Paketen zu vereinfachen und zu reduzieren. Di Fabio ist skeptisch: Ob das eine echte Umkehr sei oder nur ein halbherziges Reagieren auf lauter werdende kritische Einwände, werde die Zukunft zeigen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Kritik an EU-Richtlinie und Lieferkettengesetz: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57592 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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