Verein kauft Markenrechte: 1860 Mün­chen holt den Löwen zurück ins Wappen

von Stefan Schmidbauer

02.09.2026

Der bayerische Traditionsverein 1860 München geht nach dem Zwangsabstieg in die Regionalliga den Neustart an. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es frohe Kunde für die Fans.

Für die Anhänger des TSV 1860 München waren die letzten Jahre nicht leicht. Statt in der Bundesliga, von der man in Giesing träumt, fand sich der Klub plötzlich in der Regionalliga wieder. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Lizenz in der 3. Liga, wo die Löwen in der vergangenen Saison auf Platz 8 landeten, waren nicht erfüllt – es folgte der Zwangsabstieg.

Der Regionalligaauftakt mit neun Punkten aus fünf Spielen und Platz 7 in der Tabelle lässt keinen Durchmarsch erwarten. Am Dienstag verabschiedete sich das Team von Trainer Alper Kayabunar mit einer 1:3-Niederlage gegen den TSV Buchbach aus dem Landespokal.

Begleitet wurde der sportliche Niedergang der vergangenen Jahre von einem lautstark öffentlich ausgetragenen Konflikt zwischen Vertretern des Vereins, Fans und dem Investor Hasan Ismaik, der seit Mai 2011 über sein Unternehmen HAM International Limited 60 Prozent der Kapitalanteile und 49,9 Prozent der Stimmrechte an der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hält. Nach dem Zwangsabstieg kündigte der TSV 1860 München e.V. den Kooperationsvertrag mit dem Investor, das Spielrecht ging wieder auf den Verein über.

Assets, darunter auch die Markenrechte am bekannten achteckigen Vereinswappen, das einen Löwen mit Doppelschweif zeigt, lagen aber weiterhin bei der KGaA. Der Verein griff auf ein, zuvor schon zwischen 1899 und 1911 genutztes, ovales Logo zurück, das bei den Fans auf überschaubare Zuneigung gestoßen ist.

Gläubigerversammlung stimmt Asset-Verkauf zu

Kurz nachdem das Insolvenzverfahren über die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA durch das Amtsgericht München eröffnet wurde (Beschl. v. 01.09.2026, Az. 1502 IN 2387/26), haben die Sechzger-Fans wieder Grund zum Jubeln.

Der Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig verkündete am Dienstag die Zustimmung des vorläufig eingesetzten Gläubigerausschusses (§ 21 Abs. 2 Nr. 1a Insolvenzordnung (InsO)) zu einem Verkauf von Assets. Die Markenrechte habe sich der Turn- und Sportverein München von 1860 e.V. gesichert, teilte Liebig mit. Finanzielle Details gab es nicht. Die KGaA steht nach der Übertragung des operativen Geschäfts vor der Abwicklung.

Vorerst keine (uneingeschränkte) kommerzielle Nutzung

Kehrt der Löwe also schon bald wieder auf das Trikot und vor allem auch auf Fanartikel zurück? Ganz so schnell wird es wohl nicht gehen, räumt der Verein ein. "Bis zur vollständigen Klärung aller Rechtsverhältnisse kann die kommerzielle Nutzung der Marken noch eingeschränkt sein", heißt es in einer Mitteilung.

Hintergrund der Zurückhaltung: Die Lizenz für die Nutzung der Marken im Merchandising wurde nach dem Einstieg von Hasan Ismaik an eine von ihm kontrollierte Gesellschaft vergeben. Wie der Investor mit der aktuellen Entwicklung umgeht, ist noch nicht klar. Eine entsprechende Anfrage von LTO an die Kanzlei Gauweiler & Sauter, die Ismaiks rechtliche Interessen vertritt, blieb zunächst unbeantwortet. Dass er sich kampflos mit seiner Entmachtung und dem Wertverlust seiner Beteiligung abfindet, ist nicht zu erwarten.

Neuigkeiten gibt es auch für alle Fans, die sich eine Dauerkarte für die Saison 2026/2027 in der 3. Liga gekauft hatten. Sie bekommen in Kürze Post von Herrn Liebig und können ihre Insolvenzforderungen dann, wie auch alle sonstigen Gläubiger der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, bis zum 20. Oktober 2026 anmelden (§ 38 InsO).

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Verein kauft Markenrechte: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60782 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen