Dennoch: Überdurchschnittlich hohe Zufriedenheit
Trotz der Kritikpunkte gehören die Mitarbeiter in Kanzleien zu den zufriedensten und damit treuesten Angestellten in Deutschland. "Wir haben in diesem Jahr einen Brain-Drain-Index errechnet, um herauszufinden, in welchen Branchen die Unternehmen am ehesten Gefahr laufen, Mitarbeiter zu verlieren", sagt Holger Koch, Geschäftsführer von Trendence. "Dabei haben wir Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gegenübergestellt: zum einen die Wechselwilligkeit der Young Professionals, zum anderen die Jobangebote, die sie bekommen."
Zwar sind immerhin 84 Prozent der Mitarbeiter in Kanzleien offen für einen neuen Job und knapp 17 Prozent suchen derzeit aktiv nach einem neuen Arbeitgeber, doch im Vergleich mit anderen Branchen sind das die niedrigsten gemessenen Werte.
Das Risiko, dass Angestellte ein Unternehmen oder eine Kanzlei verlassen, ist – zeitlich betrachtet – am höchsten bei Mitarbeitern mit drei bzw. fünf Jahren Berufserfahrung. "Das sind die Momente in der Karriere der Young Professionals, an dem der Wunsch nach einem Jobwechsel besonders hoch ist", sagt Koch.
Stressfaktor Chef
Berufstätige, die sich als "sehr unzufrieden" mit ihrem Job bezeichnen, sind fast siebenmal häufiger aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber als "sehr zufriedene" Mitarbeiter. Wenn Associates in Kanzleien unzufrieden sind, dann - wie die Berufstätigen der meisten anderen Branchen - in erster Linie mit ihrem Chef (33,9%). Erst mit deutlichem Abstand folgen mangelnde Wertschätzung (23,8%) und ein nicht ansprechendes Gehalt (23,5%).
Insgesamt aber sind 36 Prozent der Mitarbeiter in Kanzleien mit ihrem Arbeitgeber "sehr zufrieden". Dieser Wert wird nur von der Automobilindustrie übertroffen - und auch das nur minimal mit 36,1 Prozent.
Wer sich für einen Wechsel entscheidet, nennt übrigens nicht den Stress mit dem Chef als Grund, hat das Trendence-Institut herausgefunden. Ausschlaggebend ist vor allem der Wunsch nach einem Karriereschub und neuen Perspektiven.
Anja Hall, Trendence-Umfrage: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20883 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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