Das Jahr neigt sich dem Ende, und damit beginnt auch wieder die Zeit der Mitarbeitergespräche in den Kanzleien. Worauf Associates dabei achten sollten, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön.
Das Mitarbeitergespräch ist ein Instrument für zwei Dinge: Zum einen dient es einem Selbstbild-Fremdbild-Abgleich, es liefert Ihnen also Antworten auf die Fragen: Wo stehe ich und wie bewertet mein Vorgesetzter meine Leistung. Zum anderen ist es eine Gelegenheit, Dinge auszuhandeln, etwa eine Gehaltserhöhung, einen Karriereschritt oder bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen.
In Kanzleien laufen die Mitarbeiterjahresgespräche unterschiedlich professionell ab. Es kann sein, dass die Partner von der Personalabteilung Fragebögen bekommen, mit denen sie die Gespräche sehr strukturiert durchführen. In einer anderen Kanzlei gibt es diese Fragebögen vielleicht auch, aber die Partner verwenden sie nicht. In wieder anderen Sozietäten gibt es womöglich gar keine Struktur für Jahres- oder Mitarbeitergespräche.
Das Gespräch ist Ihre Holschuld
Als Associate sollten Sie sich deshalb nicht darauf verlassen, dass der Partner auf Sie zukommt. Verstehen Sie das Mitarbeitergespräch als Holschuld. Es ist Ihnen erlaubt, aktiv zu werden und um ein Gespräch zu bitten.
Partner scheuen die Mitarbeitergespräche oft aus mehreren Gründen: Manche möchten dafür keine Zeit verwenden und blocken die Gespräche entweder völlig ab oder nehmen sich maximal zwei Minuten Zeit. Andere Partner sind unsicher, wie man diese Gespräche führt – und vermeiden sie ebenfalls.
Mit den folgenden Tipps können Sie diesen Fallen entgehen.
Carmen Schön, Karriereplanung: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17419 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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