Gesichtserkennungsfunktion erneut im Visier: Texas klagt gegen Meta

15.02.2022

Der US-Bundesstaat Texas klagt gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen einer Funktion zur automatischen Gesichtserkennung bei hochgeladenen Fotos. Das Unternehmen kündigt Widerstand an.

In einer am Montag durch den Generalstaatsanwalt eingereichten Klage werden Meta Verstöße gegen zwei Gesetze des US-amerikanischen Bundesstaates Texas vorgeworfen. Die Klage richtet sich gegen eine inzwischen abgeschaltete Funktion, bei der Facebook-Nutzer automatisch in Fotos erkannt wurden.

Ein texanisches Gesetz zur Sammlung biometrischer Daten schreibt vor, dass dafür die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden muss. Das sei trotz des jahrelangen Einsatzes der Technologie zur Gesichtserkennung nicht geschehen, heißt es in der Klage des texanischen Generalstaatsanwaltes Ken Paxton. Meta weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und will sich dagegen wehren.

Bei der Ende 2021 abgeschafften Funktion wurden Facebook-Freunde eines Nutzers automatisch in hochgeladenen Fotos markiert. Paxton argumentiert, dass dafür Gesichtsmerkmale sowohl von Mitgliedern des Online-Netzwerks als auch von abgebildeten Personen, die Facebook nicht nutzen, erfasst wurden.

Eine ähnliche Klage im Bundesstaat Illinois legte Facebook im Jahr 2020 mit der Zahlung von 650 Millionen Dollar bei. Die finanziellen Forderungen von Texas können auf einen hohen Milliardenbetrag hinauslaufen.

Der Generalstaatsanwalt verlangt 25.000 Dollar für jeden einzelnen Verstoß gegen das Gesetz über biometrische Daten sowie weitere jeweils 10.000 Dollar pro Verletzung eines Gesetzes gegen betrügerische Geschäftspraktiken. Nach in der Klage zitierten Schätzungen hatte Facebook im Jahr 2021 rund 20,5 Millionen Nutzer in dem Bundesstaat.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesichtserkennungsfunktion erneut im Visier: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47545 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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