US-Gericht stimmt zu: T-Mobile darf in den USA fusio­nieren

12.02.2020

Die US-Mobilfunkunternehmen T-Mobile und Sprint haben ihren wettbewerbsrechtlich umstrittenen Zusammenschluss vor Gericht durchgeboxt. Ein US-Gericht stimmte dem 24 Milliarden Euro schweren Deal zu.

Die amerikanische Telekom-Tochter T-Mobile hat sich im wichtigen US-Kartellrechtsprozess um die Fusion mit dem kleineren Rivalen Sprint durchgesetzt. Der zuständige Richter Victor Marrero stimmte dem umgerechnet mehr als 24 Milliarden Euro teuren Deal zu, wie aus seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Die Unternehmen hatten ihren Zusammenschluss bereits im April 2018 vereinbart. Die Fusion stieß jedoch auf wettbewerbsrechtlichen Widerstand. Zwar stimmte das US-Justizministerium unter Auflagen zu, und auch die Branchenaufsicht FCC gab grünes Licht. Doch 13 Bundesstaaten und der Regierungsbezirk Washington klagten, weil sie Jobverluste und Preiserhöhungen fürchten. Im Dezember war es in New York zum Showdown vor Gericht gekommen, nunwurde das Urteil verkündet.

Die Entscheidung sei ein "großer Sieg", teilte T-Mobile-Chef John Legere in einem Statement mit. "Jetzt sind wir endlich in der Lage, uns darauf zu konzentrieren, die letzten Schritte dieser Fusion abzuschließen." Der Zusammenschluss der dritt- und viertgrößten Anbieter, die künftig zusammen als New T-Mobile agieren wollen, dürfte den US-Mobilfunkmarkt kräftig aufmischen und den Druck auf die Branchenführer Verizon und AT&T deutlich erhöhen.

Fusion könnte im dritten Anlauf klappen

T-Mobiles deutscher Mutterkonzern Telekom begrüßte das Urteil in einer Ad-hoc-Mitteilung, wies allerdings darauf hin, dass die Kläger noch Rechtsmittel einlegen könnten. So oder so ist Marreros Entscheidung für die Telekom ein großer Erfolg. Jahrelang hatte der Bonner Großkonzern versucht, seine US-Tochter mit einem Partner auf dem umkämpften US-Markt zu vermählen. Auch mit Sprint war schon zweimal zuvor eine Fusion ausgelotet worden, doch zuerst scheiterte das Projekt an kartellrechtlichen Bedenken und dann an unterschiedlichen Preis- und Eigentumsvorstellungen.

Die Zustimmung der US-Behörden hatte jedoch einen hohen Preis. Um zu verhindern, dass der Wettbewerb zu stark leidet, mussten T-Mobile und Sprint weitreichende Zugeständnisse machen. Der Kompromiss mit dem Justizministerium vom Juli 2019 sieht neben einem starken Engagement beim 5G-Netzausbau den Verkauf umfassender Geschäftsteile und Funkfrequenzen an den Satelliten-TV-Betreiber Dish vor.

Die Fusion hat enorme Dimensionen. Laut früheren Angaben von T-Mobile und Sprint ergäbe sich bei gemeinsamen rund 127 Millionen Kunden ein kombinierter Jahresumsatz von mehr als 70 Milliarden Dollar. T-Mobile hatte zuletzt einen Börsenwert von gut 72 Milliarden Dollar, Sprint brachte es auf knapp 20 Milliarden. Die Telekom kalkuliert wegen geringerer Kosten etwa beim Netzausbau mit Einsparungen von mehr als sechs Milliarden Dollar jährlich.

Drückt Telekom nachträglich den Preis?

Der Zusammenschluss soll über einen Aktientausch ablaufen, die Telekom will mit 42 Prozent den größten Anteil am fusionierten Unternehmen übernehmen. Das Aktienpaket, das Sprint-Aktionäre im Tausch für ihre Anteile bekommen sollen, war bei Ankündigung des Plans gut 26 Milliarden Dollar wert.

Eine herbe Schlappe ist das Urteil für das von den großen US-Staaten New York und Kalifornien angeführte Klägerbündnis, das sich mit dem Rechtsstreit auch gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump in Washington gestellt hatte.

Einige Fragezeichen bleiben jedoch. So könnte T-Mobile angesichts der mauen Geschäftsentwicklung von Sprint in den vergangenen knapp zwei Jahren versuchen, den Preis noch zu drücken. Die ursprüngliche Fusionsvereinbarung lief im November aus und wurde angesichts der hohen Ungewissheit um den Deal bislang nicht erneuert. Zudem steht auch noch die Genehmigung einer regionalen Aufsichtsbehörde in Kalifornien aus, was sich womöglich als Hindernis erweisen könnte.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

US-Gericht stimmt zu: T-Mobile darf in den USA fusionieren . In: Legal Tribune Online, 12.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40239/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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