Unternehmensjuristen mandatieren zwar bevorzugt breit aufgestellte Großkanzleien. Doch kleinere Einheiten wie Oppenhoff oder Glade Michel Wirtz brechen das Feld allmählich auf. Das hat die Studie kanzleimonitor.de ergeben, die in Kooperation mit dem Bundesverband für Unternehmensjuristen erstellt wurde.
Für die Studie hat der Bundesverband für Unternehmensjuristen (BUJ) mehr als 5.000 Unternehmensjuristen aus 700 Unternehmen in Deutschland befragt. 390 Unternehmen gaben 3.636 Empfehlungen in 31 Rechtsgebieten ab.
Die großen Sozietäten wie Freshfields Bruckhaus Deringer, CMS Hasche Sigle und Hengeler Mueller vereinen wegen ihrer Angebotsbreite und der hohen Anzahl von Berufsträgern die meisten Empfehlungen der Unternehmensjuristen auf sich. Zählt man die Nennungen von Gleiss Lutz und Noerr hinzu, ergibt sich für die Top-5-Kanzleien ein Anteil von rund 25 Prozent aller Empfehlungen. Mehr als 100 Nennungen verbuchen nur noch Clifford Chance und Linklaters. Die Umfrage bei den Syndizi liefert auch Überraschungen. So hat es die vergleichsweise kleine Kanzlei Oppenhoff & Partner mit insgesamt 88 Nennungen in den Kreis der Top-10-Sozietäten geschafft.
Auch kleine Einheiten sind sehr geschätzt
Setzt man die Anzahl der Nennungen mit der Größe der Kanzlei, gemessen an Anwälten, in Relation, so verschieben sich die Verhältnisse: Hier führen mit Glade Michel Wirtz sowie Oppenhoff & Partner zwar zwei Kanzleien das Ranking an, die es auch bei der Gesamtauswertung unter die Top 20 geschafft haben.
Danach folgen aber mit Feigen Graf, Thiel von Herff, Zitzelsberger & Partner sowie Dolde Mayen & Partner vier Sozietäten, die es bei der Gesamtauswertung nicht auf eine Spitzenplatzierung gebracht haben. Sie alle haben mehr Empfehlungen auf sich vereint, als sie Berufsträger beschäftigen.
Studie: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10905 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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