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Streit um Rückgabe von Kunstobjekten: Gau­weiler & Sauter und dtb beg­leiten Hohen­zol­lern-Eini­gung

15.05.2025

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer und Georg Friedrich Prinz von Preußen vor der Fassade von Schloss Sanssouci

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (l.) und Georg Friedrich Prinz von Preußen vor dem Schloss Sanssouci. | Bild: picture alliance/dpa | Michael Bahlo

Jahrelang wurde zwischen Bund, Berlin, Brandenburg und den Hohenzollern-Erben verhandelt. Mit der Errichtung einer Stiftung wird ein Streit um historische Kunst beendet.

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Eine der ersten Aufgaben für Wolfgang Weimer war gleich eine recht bedeutsame: Der neue deutsche Kulturstaatsminister verkündete die Einigung in einem seit fast 100 Jahren ausgetragenen Streit zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand.

Es geht um Gemälde, Möbel und wertvolles Geschirr – Georg Friedrich Prinz von Preußen hatte (als Nachfahre der Preußenkönige) Ansprüche darauf erhoben. Das Haus Hohenzollern verhandelte seit 2014 wieder mit dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg über die Eigentumsfrage. 

Fast ein Jahrhundert Rechtsunsicherheit

Mit der Ausrufung der Weimarer Republik und der Abdankung des Kaisers war die Monarchie 1918 beendet. Das Vermögen der Hohenzollern wurde beschlagnahmt. 1926 wurde per Vertrag eine Vermögensregelung zwischen dem damaligen Staat Preußen und den Hohenzollern getroffen, wem was gehört. Dennoch blieb Rechtsunsicherheit, die fast 100 Jahre anhielt. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Hohenzollern dem NS-Regime "erheblich Vorschub" leisteten. In diesem Fall ist eine Entschädigung gesetzlich ausgeschlossen (§ 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz).

Zwischenzeitlich hatte sich auch das Verwaltungsgericht Potsdam mit der Frage nach einer Entschädigung befasst. Georg Friedrich Prinz von Preußen zog seine Klagen gegen das Finanzministerium Brandenburg aber im März 2023 zurück. Der Termin für eine mündliche Verhandlung wurde aufgehoben und das Verfahren eingestellt (Beschl. v. 17.04.2023, Az. VG 1 K 885/22 und VG 1 K 1702/22).

Einigung schafft dauerhaften Rechtsfrieden

Mit der nun erzielten Einigung können die Stücke – für Besucher zugänglich – in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Deutsches Historisches Museum verbleiben. "Diese Einigung ist ein gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit", erklärt Weimer in einer Mitteilung.

Zentraler Aspekt der erzielten Einigung ist die Überführung aller Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums in eine gemeinsame gemeinnützige “Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz”. Die Herausgabeansprüche werden an die Stiftung abgetreten. Mit der Vereinbarung sind die Ansprüche der Hohenzollern abgegolten.

Die Einigung sei “Schlusstrich und gleichzeitig Neuanfang”, so Georg Friedrich Prinz von Preußen gegenüber der dpa. Seiner Familie und ihm sei es wichtig, das Kulturerbe zu sichern und dafür zu sorgen, dass es weiter der Öffentlichkeit erhalten bleibe. Georg Friedrich Prinz von Preußen setzte im Rahmen der Verhandlungen auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Dr. Peter Gauweiler und Dr. Dominik Klauck (beide Gauweiler & Sauter). Die öffentliche Hand und die beteiligten Stiftungen wurden von Dr. Pascal Decker und Bertold Schmidt-Thomé (beide dtb Rechtsanwälte) beraten und vertreten.

Die Einigung ist noch nicht in Kraft. Die Aufsichtsgremien der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sowie des Deutsches Historischen Museums müssen noch zustimmen.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Beteiligte Kanzleien

Gau­wei­ler & Sau­ter
dtb Rechts­an­wäl­te

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Streit um Rückgabe von Kunstobjekten: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57205 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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