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Gleiss Lutz: Strabag hat vor dem Kam­mer­ge­richt Erfolg

17.08.2022

Eine Baustelle von Strabag

Seit mehr als einem Jahrzehnt wartet Strabag auf Zahlungen für in Libyen erbrachte Leistungen. Bild: mino21 | stock.adobe.com

Der Baukonzern Strabag blieb mit Bemühungen erfolglos, ausbleibende Zahlungen für in Libyen erbrachte Leistungen einzufordern. Das Kammergericht hat einen Schiedsspruch gegen das Land nun für vollstreckbar erklärt.

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Noch vor Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011 hatte der in Wien ansässige Konzern Strabag in Libyen umfangreiche Straßenbau- und Infrastrukturprojekte durchgeführt. Während des Kriegs wurden Anlagen, Maschinen und Baustelleneinrichtungen des Unternehmens entwendet und beschädigt.

Die Versuche von Strabag, nach dem Bürgerkrieg ausstehende Zahlungen für erbrachte Arbeiten und Schadensersatz einzufordern, blieben erfolglos. Das Kammergericht in Berlin erklärte nun die Vollstreckbarkeit eines ICSID (AF)-Schiedsspruchs gegen Libyen in Deutschland (Beschl. v. 04.08 2022, Az. 12 Sch1/21).

Strabag hatte nach den vergeblichen Bemühungen um die Zahlungen im Jahr 2015 gegen Libyen zunächst ein vom Schiedszentrum der Weltbank nach den ICSID Additional Facility Rules administriertes Schiedsverfahren auf der Basis des bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Österreich und Libyen eingeleitet (Az. ARB(AF)/15/1). 

Das Schiedsgericht sprach Strabag im Juni 2020 Schadensersatz in Höhe von 75 Millionen Euro zu. Libyen beantragte die Aufhebung des Schiedsspruchs vor dem United States District Court for the District of Columbia. Nachdem dieser den Antrag im September 2021 zurückgewiesen hatte, legte Libyen Berufung vor dem U.S. Court of Appeals for the District of Columbia ein, welcher die erstinstanzliche Entscheidung im Mai 2022 bestätigte.

Noch während des Aufhebungsverfahrens leitete Strabag in Deutschland ein Vollstreckbarerklärungsverfahren ein. Das Kammergericht hat den Schiedsspruch nun ohne mündliche Verhandlung in beantragter Höhe für in Deutschland vollstreckbar erklärt.

Gleiss Lutz hat die rechtlichen Interessen von Strabag vor dem Kammergericht vertreten. Die Federführung lag bei Dr. Stephan Wilske und Dr. David Quinke.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für Strabag SE:

Dr. Stephan Wilske (Partner, Federführung, Dispute Resolution, Stuttgart)

Dr. David Quinke (Partner, Federführung, Dispute Resolution, Düsseldorf)

Dr. Björn P. Ebert (Associated Partner, Dispute Resolution, Stuttgart)

Dr. Eva Koch (Counsel, Öffentliches Recht, Düsseldorf)

Laura de Leeuw (Associate, Dispute Resolution, Düsseldorf)

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Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49338 (abgerufen am: 11.05.2026 )

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