Finanzämter in Hamburg arbeiten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte auf, bei denen ein Steuerschaden von rund 1,1 Milliarden Euro entstanden ist. Ob und wie viel zurückgefordert werden kann, ist noch offen.
In den Hamburger Finanzämtern laufen weitere Nachforschungen zu Cum-Ex- und Cum-Cum-Transaktionen. Man prüfe sechs Cum-Ex-Fälle mit einer Erstattungssumme von 483 Millionen Euro sowie neun Cum-Cum-Fälle mit einer Erstattungssumme von 641 Millionen Euro, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Wie hoch mögliche Rückforderungen ausfallen könnten, sei noch unklar.
Bislang habe man seit 2015 insgesamt 122,3 Millionen Euro rechtskräftig zurückgefordert, zudem seien im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften 18,8 Millionen Euro an Zinsen eingetrieben, aber noch keine Bußgelder verhängt worden. Der Senatsantwort zufolge ermittelt das Hamburger Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen wegen Cum-Cum-Geschäften derzeit in 36 Strafverfahren, die sämtlich von der Staatsanwaltschaft Köln geführt würden. In zwei weiteren Fällen werde das Vorliegen eines Anfangsverdachts geprüft.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach Senatsangaben seit 2015 keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften eingeleitet. Entsprechend habe es auch keine Anklagen oder Verurteilungen gegeben. Allerdings obliegt die Zuständigkeit für die Strafverfolgung der einschlägigen Taten grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft Köln, weil dort im nahe gelegenen Bonn das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz hat.
Stoop: Steuerbetrüger müssen bestraft werden
Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, sagte, Hamburg habe sich bei den Bußgeldern bislang völlig rausgehalten. “Dabei muss doch an sich auch dem Senat klar sein: Wer den Staat – und damit unser gesamtes Gemeinwesen – um Milliarden betrügt, muss dafür nach Recht und Gesetz bestraft werden!”
Allein bei Cum-Ex-Deals von Banken und Investmentgesellschaften entstand dem deutschen Staat ein Steuerschaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Bei den Geschäften, die ihre Hochphase bis 2011 hatten, ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren.
Die Politik reagierte mit erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Nach und nach wurden immer mehr Angeklagte verurteilt, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger und sein früherer Vertrauter Kai-Uwe Steck.
Nach früheren Angaben der ehemaligen Kölner Oberstaatsanwältin und Cum-Ex-Jägerin Anne Brorhilker machten die Täter oft ein Cum-Cum-Geschäft und nutzten dann die Aktie direkt im Anschluss noch mal für eine Cum-Ex-Transaktion.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58772 (abgerufen am: 07.12.2025 )
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