Steuerhinterziehung: Erste Anklage gegen Banker wegen Cum-Cum-Geschäften

25.03.2025

Nachdem das LG Wiesbaden zunächst entschieden hatte, die Anklage nicht zuzulassen, müssen sich fünf ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank nun doch vor Gericht verantworten.

Anders als bei Cum-Ex-Geschäften, die Gegenstand zahlreicher Strafverfahren sind und waren, wurden Cum-Cum-Deals bislang kaum juristisch aufgearbeitet. Das ändert sich jetzt: In naher Zukunft werden ehemalige Top-Manager einer deutschen Bank vor Gericht stehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen fünf Personen zugelassen, die bei der Deutschen Pfandbriefbank gearbeitet und dort Cum-Cum-Geschäfte abgewickelt haben sollen. Ihnen wird Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen, es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung).

Die Deutsche Pfandbriefbank existiert in der damaligen Form nicht mehr, sie firmiert inzwischen als pbb Deutsche Pfandbriefbank. Ein Sprecher der Bank wies gegenüber dem Handelsblatt, das zuerst über die Entscheidung des OLG berichtet hatte, darauf hin, dass die Bank in ihrer heutigen Form nichts mit den seinerzeit getätigten Geschäften zu tun habe.

Steuerschaden: 40 Millionen Euro

Bei den Cum-Cum-Deals haben im Ausland ansässige Anleger bei Aktientransaktionen das deutsche Steuerrecht umgangen. Aktien wurden dabei kurz vor dem für die Dividendenzahlung maßgeblichen Stichtag vorübergehend an inländische Banken übertragen, die sich - anders als ausländische Anleger - die fällige Kapitalertragssteuer erstatten lassen konnten. Die Erstattungen teilten die Beteiligten dann unter sich auf.

Rund 40 Millionen Euro sind dem Fiskus laut Handelsblatt durch die zwischen März 2004 und Oktober 2007 abgewickelten Transaktionen entgangen, an denen die fünf Manager beteiligt gewesen sein sollen. Das Landgericht (LG) Wiesbaden hatte Anfang 2024 zunächst entschieden, die Anklage nicht zuzulassen und die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt (Beschl. v. 12.02.2024, Az. 6 KLs 1141 Js 23920/12). 

Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das OLG Frankfurt die Entscheidung des LG auf. Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung der Angeschuldigten sei überwiegend, heißt es in dem Beschluss, der LTO vorliegt (Beschl. v. 10.12.2024, Az. 3 Ws 231/24). Ein Termin für den Auftakt des Hauptverfahrens am LG Wiesbaden steht noch nicht fest.

Einer früheren Umfrage der Bafin zufolge haben 54 Banken eingeräumt, an Cum-Cum-Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Die Behörde schätzt die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften auf gut 4,6 Milliarden Euro. Mit weiteren Anklagen ist zu rechnen.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56868 (abgerufen am: 20.05.2025 )

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