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Staatsanwaltschaft stimmt Vorschlag des Gerichts zu: Wire­card-Pro­zess nimmt Abkür­zung

12.02.2025

Markus Braun mit seiner Verteidigerin Theres Kraußlach

Markus Braun mit seiner Verteidigerin Theres Kraußlach. | Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel

Der frühere Wirecard-Chef Markus Braun sitzt seit über viereinhalb Jahren in U-Haft. Der Prozess gegen ihn und weitere Angeklagte läuft seit mehr als zwei Jahren. Nun rückt das Ende etwas näher.

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Der Wirecard-Prozess vor dem Landgericht München I wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft abgekürzt. Sie folgt damit einem Vorschlag des Gerichts (Verfügung v. 19.12.2024), das seit über zwei Jahren andauernde Verfahren auf der Grundlage von § 154 bzw. 154a der Strafprozessordnung auf die zehn wichtigsten Anklagepunkte zu beschränken.

Bislang wurde an fast 180 Tagen verhandelt – wann der Prozess enden wird, steht auch nach der Verständigung auf die Verkürzung nicht fest. Ohne eine Verkürzung wäre ein Urteil frühestens 2026 zu erwarten gewesen.

Braun kann nicht auf wesentlich niedrigere Strafe hoffen

Der seit viereinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzende frühere Wirecard-Vorstandschef Dr. Markus Braun und zwei Mitangeklagte können sich jedoch keine Hoffnung machen, dass die zu erwartenden Strafen wesentlich niedriger ausfallen könnten. Hauptvorwurf ist und bleibt der gewerbsmäßige Bandenbetrug. Eine wesentliche Erhöhung der Gesamtstrafe wäre auch dann nicht zu erwarten, wenn sämtliche der ursprünglichen Anklagepunkte verhandelt würden, so Oberstaatsanwalt Matthias Bühring. 

Braun und Mittäter sollen den 2020 kollabierten Dax-Konzern über Jahre mit Hilfe erfundener Profite über Wasser gehalten haben. Der Betrugsschaden für die kreditgebenden Banken ist in der Anklage auf gut drei Milliarden Euro beziffert. 

Die für das Urteil wesentlichen Punkte, auf die sich die Beweisaufnahme nun beschränkt, umfassen nach wie vor eine ganze Reihe von Tatvorwürfen. Dazu zählen neben dem Bandenbetrug unter anderem die Fälschung der Konzernabschlüsse für die Jahre 2016, 2017 und 2018, falsche Information des Kapitalmarkts und Untreue. In der ursprünglichen Anklage umfassten allein die Vorwürfe gegen Markus Braun 43 verschiedene Punkte.

Verteidigung: Niemand ist an Aufklärung interessiert

Brauns Verteidigung wirft dem Gericht und der Staatsanwaltschaft vor, an echter Aufklärung nicht interessiert zu sein. "Das ist eine gewisse Vorverurteilung seitens des Gerichts", sagte Rechtsanwältin Theres Kraußlach. “Wir sind an einem Punkt, wo bisher nichts aufgeklärt ist, bis heute nicht.”

Braun und seine Verteidigung beschuldigen ihrerseits den abgetauchten früheren Vorstandschef Jan Marsalek, der Haupttäter zu sein. "Aus unserer Sicht gibt's überhaupt nichts einzustellen, weil Herr Dr. Braun in alle Punkten freizusprechen ist", so die Verteidigerin.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Staatsanwaltschaft stimmt Vorschlag des Gerichts zu: . In: Legal Tribune Online, 12.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56577 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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