LG legt Verkündungstermin fest: Spezi sorgt schon wieder für Streit

08.07.2025

Wieder mal gibt es Ärger um "Spezi". Nachdem ein Streit zu den Markenrechten geklärt ist, geht es dieses Mal um das Design. Mittendrin: Paulaner, Berentzen und eine sehr alte Tapete.

Welle oder Kreis? Dazu eine ähnliche Farbkombination? Seit November des vergangenen Jahres beschäftigt sich das Landgericht (LG) München I mit einer Klage der Paulaner Brauerei Gruppe gegen Berentzen (Az. 33 O 14496/24). Beide bieten ein Cola-Mix-Getränk an – und streiten um das Flaschendesign. Ob Paulaner zurecht eine Verwechslungsgefahr befürchtet, soll die 33. Zivilkammer des LG klären.

Berentzen verkauft eine Limonade, ähnlich jener, die bei Paulaner als Spezi im Sortiment zu finden ist, als Mio Mio Cola+Orange Mische. Damit allein müsste und könnte sich die Münchner Traditionsbrauerei wohl abfinden. Mit der Gestaltung der Etiketten ist man aber nicht einverstanden. Farbkombination und Design seien sich zu ähnlich und damit verwechslungsfähig, argumentiert Paulaner. Berentzen soll eine geschützte Farbmarke (§ 3 Abs. 1 Markengesetz) verletzt haben. 

Eine Tapete als Ideengeber?

Bei Berentzen sieht man das, wenig überraschend, komplett anders. Eine farbenfrohe Gestaltung komme bei Cola-Mix-Getränken häufig vor. Dass man Mio Mio nur wegen Farben und Formen mit Paulaner in Verbindung bringen könnte, hält das Unternehmen für abwegig. Anders als bei Paulaner Spezi seien bei Mio Mio Kreise und keine Wellen abgebildet. Eine Tapete aus seinem damaligen Studentenzimmer soll den Marketingchef von Berentzen zum Design inspiriert haben.

Der Vorsitzende Richter Vincent Mayr ist nach dem Vortrag der streitenden Parteien noch unentschlossen. "Es kann so oder so ausgehen", sagte Mayr laut dpa am Ende der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Die Verkündung des Urteils hat das Gericht auf den 5. August 2025 terminiert.

Kammer ist gut im Thema

Die 33. Zivilkammer des LG darf inzwischen als Spezi-Spezialist gelten. Ende März dieses Jahres hatte sie schon einmal über einen Markenrechtsstreit zur Spezi-Farbgestaltung zu entscheiden. Damals klagte die Paulaner Gruppe erfolgreich gegen den Konkurrenten Karlsberg. Das Gericht untersagte Karlsberg die weitere Nutzung des auf Flaschen und Dosen zu findenden Designs (Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).

Die Mutter aller Spezi-Streitigkeiten liegt aber noch länger zurück. Im Oktober 2022 endete eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der in Augsburg ansässigen Brauerei Riegele und Paulaner. Riegele ist (selbsternannte) Erfinderin der Spezi und hält seit 1956 die Markenrechte. Im Jahr 1974 schlossen die Unternehmen einen Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der auch Paulaner ihren Cola-Mix "Spezi" nennen durfte.

Riegele hätte die Vereinbarung gern als Lizenzvertrag interpretiert, um vom Erfolg der Paulaner Spezi zu profitieren. Aus der Idee wurde aber nichts, das LG wies die Klage ab (Urt. v. 11.10.2022; Az. 33 O 10784/21). Zuständig war auch hier die 33. Zivilkammer, damals allerdings unter dem Vorsitz von Michaela Holzner.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Taylor Wessing für Paulaner:

Dr. Christian Tenkhoff (Partner, Markenrecht, München)

Tamara Herzog (Senior Associate, Markenrecht, München)

Zitiervorschlag

LG legt Verkündungstermin fest: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57607 (abgerufen am: 14.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
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