Im Rahmen der bilanziellen Restrukturierung hat das OLG Köln den Freigabeanträgen der SolarWorld AG gegenüber Klagen verschiedener Aktionäre und Anleihegläubiger stattgegeben.
Hans-Gerd H. Jauch
Mit den Entscheidungen des OLG Köln kann die bilanzielle Restrukturierung und insbesondere der darin vorgesehene Schuldenschnitt im Rahmen der Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, das so genannte Debt to Equity Swap, nunmehr umgesetzt werden.
Gegen die Beschlüsse der Versammlungen der Anleihegläubiger und der Hauptversammlung waren insgesamt mehr als 20 Anfechtungsklagen erhoben worden. Ein wesentlicher Teil dieser Klagen konnte im Vorfeld der Freigabeentscheidungen durch eine einvernehmliche Vergleichslösung beigelegt werden. Die verbliebenen Klagen wurden nun durch die Freigabebeschlüsse überwunden.
Eine Besonderheit des OLG-Verfahrens war, dass, soweit ersichtlich, erstmalig ein Antrag auf Erlass eines Freigabebeschlusses nach dem Schuldverschreibungsgesetz erfolgreich war. Das Freigabeverfahren des im Jahr 2009 in Kraft getretenen Schuldverschreibungsgesetzes ist dem Freigabeverfahren nach dem Aktiengesetz nachgebildet.
Görg berät umfassend die bilanzielle Restrukturierung der SolarWorld AG und hat u.a. die Haupt- und Gläubigerversammlungen betreut und SolarWorld AG in den Freigabeverfahren sowie den Vergleichsverhandlungen vertreten.
Görg für die SolarWorld AG
Hans-Gerd H. Jauch, Restrukturierung, federführender Partner, Köln
Dr. Klaus Felke, Aktien- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Prozessführung, Partner, Köln
Dr. Oliver Wilken, Aktien- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Vergleichsverhandlungen mit Anfechtungsklägern, Partner, Köln
Dr. Christian Becker, Aktien- und Kapitalmarktrecht, insbesondere Hauptversammlung, Partner, München
Dr. Alexander Kessler, Gesellschaftsrecht, Assoziierter Partner, Köln
Dr. Thomas Rühle, Gesellschaftsrecht, Assoziierter Partner, Köln
Görg: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10672 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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