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Verstoß gegen Wertpapiergesetze?: US-Bör­sen­auf­sicht ver­klagt VW und Ex-Chef Win­ter­korn

15.03.2019

Börse in New York

© Martin Raab - stock.adobe.com

Auch dreieinhalb Jahre nachdem der Dieselskandal aufflog, wird Volkswagen die Affäre um manipulierte Abgaswerte in den USA nicht los. Nun klagt die Börsenaufsicht SEC. Doch VW hält dagegen.

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Die US-Börsenaufsicht SEC hat Volkswagen (VW) und den ehemaligen Konzernchef Martin Winterkorn im Dieselskandal wegen angeblicher Verstöße gegen amerikanische Wertpapiergesetze verklagt. Tochterfirmen von VW sollen bei der Ausgabe von Anleihen und anderen besicherten Wertpapieren gegen Informationsvorschriften verstoßen haben.

VW kündigte am Freitag jedoch an, sich mit "Nachdruck" zur Wehr zu setzen. Die Klage weise "erhebliche juristische und inhaltliche Mängel auf". Die Vorwürfe der Behörde stehen im Zusammenhang mit der im September 2015 in den USA aufgeflogenen Software-Manipulation von Abgastests.

Die SEC erhebt indes heftige Anschuldigungen. Volkswagen habe ein über zehn Jahre andauerndes Abgas-Komplott betrieben und währenddessen Anleihen in Milliardenwert zu überhöhten Preisen an Investoren verkauft, sagte Stephanie Avakian, die Co-Direktorin der Börsenaufsicht. Der Klageschrift zufolge geht es um Wertpapieremissionen, mit denen zwischen April 2014 und Mai 2015 über 13 Milliarden Dollar am US-Kapitalmarkt eingesammelt wurden. Dem damaligen Top-Management um Winterkorn wirft die SEC vor, gewusst zu haben, dass während dieser Zeit schwere Verstöße gegen Umweltgesetze begangen worden. Deshalb seien Anleger getäuscht worden.

VW: Keine Anleger geschädigt

Ein VW-Sprecher verwies darauf, dass die Klage der SEC sich auf Wertpapiere beziehe, die ausschließlich an erfahrene, institutionelle Investoren ausgegeben wurden. "Diese Großanleger wurden in keiner Weise geschädigt und haben alle Zahlungen von Kapital- und Zinsbeträgen vollständig und fristgerecht erhalten."

Zu den Vorwürfen gegen Winterkorn sagte der Sprecher, hier wiederhole die SEC lediglich unbewiesene Anschuldigungen gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, der in die Verkäufe der Anleihen in keiner Weise involviert gewesen sei. Winterkorn war zurückgetreten, kurz nachdem der Skandal aufgedeckt worden war, hat aber stets abgestritten, über die Manipulationen Bescheid gewusst zu haben.

"Volkswagen hat bereits vor über zwei Jahren milliardenschwere Vergleichsabkommen mit dem US-Justizministerium, fast allen US-Bundesstaaten sowie beinahe 600.000 Verbrauchern in den USA geschlossen", sagte der VW-Sprecher. "Bedauerlicherweise versucht die SEC, nun noch einmal draufzusatteln." VW hatte mehr als 23 Milliarden US-Dollar gezahlt, um die Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu räumen. Ein wesentlicher Teil davon entfiel auf einen Vergleich mit dem Justizministerium, zu dem auch ein Schuldeingeständnis des Konzerns zählte, gegen US-Gesetze verstoßen zu haben.

Risiken aus Anlegerklagen: 9,6 Milliarden Euro

Volkswagen sieht sich - neben Klagen von Autokäufern - einer Reihe von Anlegerklagen gegenüber, vor allem im Kapitalanlegermusterverfahren von Aktionären vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Zuletzt bezifferte VW die Risiken aus solchen anhängigen Anlegerklagen weltweit im Geschäftsbericht auf rund 9,6 Milliarden Euro. Volkswagen hat immer wieder bestritten, gegen Informationspflichten verstoßen zu haben. Auch mit einigen klagenden US-Anlegern, die in sogenannte Aktienhinterlegungsscheine investiert hatten, hatte sich der Konzern bereits auf einen Vergleich von knapp 50 Millionen Dollar geeinigt.

Im Geschäftsbericht hatte VW am Dienstag auch mitgeteilt, dass die US-Börsenaufsicht den Konzern im Januar 2017 informiert hatte, dass sie rund um die Begebung von Anleihen und vermögensbesicherten Wertpapieren (sogenannte ABS - Asset Backed Securities) ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.

Eigentlich hatte es bis zuletzt so ausgesehen, als ob der Konzern die rechtlichen Folgen der Abgas-Affäre, von der weltweit rund elf Millionen Dieselwagen betroffen waren, zumindest in den USA weitgehend abgehakt hätte. Nach den milliardenschweren Vergleichen hatte sich die US-Justiz eher der strafrechtlichen Verfolgung verantwortlicher Mitarbeiter gewidmet.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Verstoß gegen Wertpapiergesetze?: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34403 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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