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Whistleblowing: EU einigt sich auf Stan­dards zum Schutz von Ins­i­dern

12.03.2019

Frau mit Finger auf den Lippen

(c) DDRockstar - stock.adobe.com

Viele Skandale der vergangenen Jahre wären ohne Hinweisgeber wohl nie an die Öffentlichkeit gekommen. Damit sich künftig mehr Whistleblower trauen, Missstände zu benennen, hat die EU Regeln zu ihrem Schutz beschlossen.

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Facebook-Datenskandal oder Panama Papers: Hinweisgeber solcher Skandale sollen in der EU künftig besser geschützt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Straßburg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern. "Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden", sagte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans. 

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bislang hatten nur zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblowern umfangreichen Schutz garantieren. Bei. Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. 

Den Weg, wie Whistleblower Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten. Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden. Das Justizministerium von Katarina Barley (SPD) hatte bei den Verhandlungen eigentlich darauf bestanden, dass sich Hinweisgeber an ein mehrstufiges Meldeverfahren halten müssen und erst im letzten Schritt an die Öffentlichkeit gehen dürfen. Das Parlament hat sich aber für mehr Wahlfreiheit in der Frage des Meldeweges eingesetzt. 

Schutz vor Kündigung und Repressalien

In bestimmten Fällen kann der Whistleblower sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden - über die Medien: Dies könnte der Fall sein, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren, das öffentliche Interesse gefährdet oder das Melden an die Behören keine Option ist. Letzteres könnte etwa der Fall sein, wenn die betroffene Behörde und der Straftäter Absprachen getroffen haben. 

Die neuen Regeln sollen Whistleblower außerdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen. Zudem sollen sie in möglichen Gerichtsverfahren unterstützt werden. Anwendung findet das Gesetz unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit. Jedes Land kann die Regeln aber auf andere Felder ausweiten. 

Die Nichtregierungsorganisation Transparency International begrüßte den verbesserten Whistleblower-Schutz: "Heute ist ein historischer Tag für jene, die Korruption und Fehlverhalten aufdecken", sagte Nick Aiossa von Transparency International EU. Er lobte auch, dass die Hinweisgeber nicht gezwungen sind, sich zuerst an eine Stelle im eigenen Unternehmen zu wenden. Der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold sagte: "Die Enthüllungen der vergangenen Jahre wären nicht möglich gewesen ohne mutige Menschen, die alles aufs Spiel setzten und sich von Repressalien nicht einschüchtern ließen."

Auch das Urteil des Deutschen Gewerkschaftsbunds fiel positiv aus: "Eine solche Regelung macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen und diese gleichzeitig vollen Schutz genießen", sagte Annelie Buntenbach aus dem DGB-Vorstand.  

EU-Staaten und Parlament müssen die Einigung aus der Nacht vom Dienstag noch formell bestätigen. Anschließend haben die Länder rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Unternehmensinternes Whistleblowing überwiegt deutlich

Nach verschiedenen Studien versuchen um die 90 Prozent aller Hinweisgeber, zunächst intern für Abhilfe zu sorgen. Und der Rest hat oft gute Gründe, nicht auf die Aufklärung durch seine Vorgesetzten zu vertrauen. "Dass jeder interne Whistleblower zwangsläufig Adressat von Vergeltung wird, kann man anhand der Daten nicht sagen", erläutert der auf das Thema spezialisierte Jurist Nico Herold von der Ludwig-Maximilians-Universität München. "Aber das Risiko besteht immer, und es steigt mit der Art und dem Ausmaß des Missstandes, speziell wenn es strukturelle oder systemische Verfehlungen sind. Und es steigt, je länger man intern am Ball bleibt." Die Folge: Der in die Enge getriebene Mitarbeiter wendet sich irgendwann nach außen.

Einer Studie der Ethics & Compliance Initiative aus dem Jahr 2016 zufolge erfährt die Hälfte aller Hinweisgeber in Deutschland Vergeltungsmaßnahmen. Das kann von Mobbing über Aufgabenentzug und Versetzungen bis zur Diskreditierung der eigenen Person oder fadenscheinigen Kündigung gehen.

Mittlerweile haben viele, vor allem große Unternehmen fein gegliederte interne Meldesysteme eingerichtet - auch, um damit die Hoheit über die brisanten Informationen zu behalten. Einer Studie des Wirtschaftsprüfers KPMG zufolge erhielten je rund ein Fünftel der Firmen darüber entscheidende Hinweise zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen - oder entdeckten solche erst aufgrund eines anonymen Hinweises.

Fragt man jedoch nach konkreten Beispielen, weichen die Firmen aus. Verständlich: Ein Interesse daran, dass Verfehlungen öffentlich bekannt werden und damit auch in die Hände von Staatsanwälten geraten, hat grundsätzlich kein Unternehmen - wenn es nicht sogar direkt von den kriminellen Machenschaften seiner Mitarbeiter profitiert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Whistleblowing: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34323 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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