SMP / Pusch Wahlig: Flaschenpost wird zur SE
Der Online-Getränkelieferdienst Flaschenpost hat sich in eine Gesellschaft des Europäischen Rechts, eine Societas Europaea, umgewandelt. Schnittker Möllmann Partners und Pusch Wahlig berieten rechtlich.

Matthias Schatz
Die SE-Gründung geschah laut einer Mitteilung von Schnittker Möllmann Partners (SMP) im Wege einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. Die Kanzlei hatte Flaschenpost unter Federführung des Kölner Partners Dr. Matthias Schatz im vergangenen Jahr schon beim Formwechsel aus der GmbH in die Rechtsform einer deutschen Aktiengesellschaft begleitet.
Arbeitsrechtlich wurde die SE-Gründung durch ein Team der Kanzlei Pusch Wahlig unter Federführung von Tobias Pusch begleitet. Wie es aus der Kanzlei heißt, hatte sich die Unternehmensleitung schon Ende 2018 mit dem besonderen Verhandlungsgremium unter Beteiligung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über den Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung geeinigt, die Voraussetzung für eine SE-Umwandlung ist. Die Verhandlungen seien innerhalb weniger Wochen erfolgreich abgeschlossen worden.
Flaschenpost ist nach eigenen Angaben Deutschlands erster Getränkesofortlieferdienst. Die online bestellten Getränke sollen innerhalb von 120 Minuten geliefert werden. Aktuell ist das Unternehmen aus Münster in mehreren deutschen Städten aktiv, darunter Köln, Hamburg, Düsseldorf, Hannover und Mannheim
ah/LTO-Redaktion
Schnittker Möllmann Partners für Flaschenpost:
Dr. Matthias Schatz, Federführung, Partner, Gesellschaftsrecht, Köln
Michael Danzeglocke, Senior Associate, Gesellschaftsrecht, Köln
Pusch Wahlig für Flaschenpost:
Dr. Tobias Pusch LL.M., Partner, Arbeitsrecht, Berlin
Johannes Wickler, Managing Associate, Arbeitsrecht, Berlin
Marijke van der Most, Managing Associate, Arbeitsrecht, Berlin
Svenja Edlich, Arbeitsrecht, Berlin
Dr. Gabriele Peter für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (laut Marktinformationen)
Diesen Artikel können Sie nicht online kommentieren. Die Kommentarfunktion, die ursprünglich dem offenen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs diente, wurde unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zunehmend missbraucht, um Hass zu verbreiten. Schweren Herzens haben wir uns daher entschlossen, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Stattdessen freuen wir uns über Ihren Leserbrief zu diesem Artikel – natürlich per Mail – an leserbrief@lto.de. Eine Auswahl der Leserbriefe wird in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Bitte beachten Sie dazu unsere Leserbrief-Richtlinien.
Fehler entdeckt? Geben Sie uns Bescheid.