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Prozess wegen Insolvenz: Anton Sch­le­cker darf auf mildes Urteil hoffen

16.10.2017

Schlecker-Filialie

Frank Vincentz, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker steuert in dem Bankrottverfahren gegen ihn auf ein relativ mildes Urteil zu. Der Vorsitzende Richter am LG Stuttgart legte am Montag eine Liste mit Klagepunkten vor, die fallengelassen werden sollen.

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Der Strafprozess gegen den 72-jährigen Anton Schlecker vor dem Landgericht (LG) Stuttgart läuft nun schon seit März 2017 (Az. 11 KLs 152 Js 53670/12). Jetzt kommt allmählich das Ende des Mammutverfahrens in Sicht – und für den Angeklagten sieht es etwas weniger düster aus. Denn würden, wie vom Vorsitzenden Richter Roderich Martis vorgeschlagen, einige Klagepunkte fallen gelassen, würde sich das mögliche Strafmaß wesentlich reduzieren. Insbesondere würden bestimmte Rechnungen, die Schlecker für seine Kinder beglich, aus dem Raster des Verfahrens fallen.

Die Staatsanwaltschaft wirft Schlecker unter anderem vorsätzlichen Bankrott vor: Er soll von 2010 bis Anfang 2012 mehr als 25 Millionen Euro aus der Firma gezogen und an seine Familie verlagert haben, obwohl er dies wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nicht hätte tun dürfen.

Ab wann drohte die Pleite?

Knackpunkt in dem Verfahren ist die Frage, ab wann genau die Zahlungsunfähigkeit drohte. Die Ankläger gingen bisher vom 31. Dezember 2009 aus, änderten kürzlich aber ihren Standpunkt und sprechen jetzt nur noch von Ende 2010. Der Vorsitzende Richter nannte Januar 2011 als Zeitpunkt. Je später der Termin, desto mehr schrumpft die mögliche Schadenssumme.

Deren größter Teil entfiel bisher auf Rechnungen, die Schlecker für Arbeiten einer Logistikfirma seiner Kinder Meike und Lars bezahlte - die Stundensätze sollen überzogen hoch gewesen sein.

Die beiden Kinder sind mitangeklagt. Anklagepunkte wegen Zahlungen an dieses Unternehmen fielen bei Kürzung der Vorwurfsliste großteils weg, aber nicht komplett. So wurden die ohnehin schon hohen Stundensätze zum März 2011 sogar noch angehoben - dass Schlecker solch überhöhte Rechnungen beglich, dürfte ihm das Gericht zur Last legen.

Einen Freispruch kann Schlecker wohl nicht erwarten

Die Staatsanwaltschaft will bis nächste Woche entscheiden, ob sie der Kürzung der Vorwurfsliste zustimmt. Tut sie das nicht, würden alle Klagepunkte wie bisher weiterverhandelt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Schlecker in diesen Punkten vom Gericht für schuldig befunden wird, würde aber gegen null sinken. Ein Urteil in dem Mammutverfahren könnte frühestens im November gefällt werden.

Die absehbare Kürzung der Vorwurfsliste ist für Schlecker aber nicht ausschließlich eine gute Nachricht. Denn sie verdeutlicht auch, dass der 72-Jährige nicht mehr auf einen Freispruch hoffen sollte. Zwar hat der Richter seine Überlegung zum Zeitpunkt der drohenden Zahlungsunfähigkeit noch nicht abschließend festgelegt. Aber selbst die Verteidigung hatte kürzlich eingeräumt, dass die Firmenpleite im späteren Verlauf des Jahres 2011 wohl absehbar war - der April 2011 wäre aus Sicht von Schleckers Verteidiger Dr. Norbert Scharf von der Kanzlei Grub Brugger & Partner als Datum annehmbar.

Der Schlecker-Konzern ging im Januar 2012 in die Insolvenz, Zehntausende Mitarbeiter verloren ihre Jobs.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Prozess wegen Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25049 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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