Der Rechtsstreit mehrerer Sägewerke gegen das Land Baden-Württemberg findet eine Fortsetzung. Über die millionenschwere Schadensersatzklage verhandelt nun das OLG Stuttgart.
Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart zu Beginn des Jahres eine Schadensersatzklage zahlreicher Sägewerke gegen das Land Baden-Württemberg abgewiesen hatte, wird der Fall demnächst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verhandelt.
36 in einer Ausgleichsgesellschaft, hinter der ein auf Prozessfinanzierung spezialisierter US-Konzern steht, zusammengeschlossene Betriebe mit unterschiedlicher Größe werfen dem Land vor, dass sie zwischen 1978 und September 2016 zu viel Geld für Nadelrundholz bezahlt hätten. Die überhöhten Preise führen die Sägewerke auf eine aus ihrer Sicht kartellrechtswidrige Holzvermarktung der damaligen Landesforstverwaltung zurück.
Die 30. Zivilkammer des LG entschied im Januar, eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft der Unternehmen sei nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen. Das Sammelklage-Inkasso verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, die Abtretung von Ansprüchen durch die Sägewerke auf die Klägerin sei unzulässig. (Urt. v. 20.01.2022; Az. 30 O 176/19). Bei dem zurückgewiesenen Schadensersatzanspruch ging es inklusive Zinsen um rund 450 Millionen Euro.
Die Kläger haben inzwischen das OLG angerufen. Ein Verhandlungstermin wurde nach Angaben des Gerichts bislang noch nicht festgesetzt.
sts/LTO-Redaktion
Einkaufspreise jahrelang zu hoch?: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47716 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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