Die Metz Consumer Electronics GmbH hat mit der Industriegewerkschaft Metall, Bezirk Bayern, einen neuen Haustarifvertrag abgeschlossen. Rödl & Partner hat das Unternehmen dabei beraten.

Christoph Kurzböck
Der Haustarifvertrag gilt für knapp 200 Beschäftigte am Standort Zirndorf und hat das Ziel, eine Konsolidierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Im Juni dieses Jahres hatte der chinesische Elektronikkonzern Skyworth als Investor die TV-Sparte der Metz-Werke übernommen, nachdem das Traditionsunternehmen Metz im November 2014 Insolvenz angemeldet hatte. Der TV-Bereich der Metz-Werke wird seitdem von der Metz Consumer Electronics GmbH fortgeführt.
Die Metz Consumer Electronics GmbH wurde bei den Verhandlungen mit der IG Metall von der Arbeitsrechtspraxis von Rödl & Partner Nürnberg unter Federführung von Dr. Christoph Kurzböck unterstützt. Rödl hatte Skyworth beim Erwerb der TV-Sparte der Metz-Werke beraten. In Zuge der Übernahme wurde nun der neue Haustarifvertrag abgeschlossen.
Rödl & Partner für Metz Consumer Electronics GmbH:
Dr. Christoph Kurzböck LL.M., Federführung, Verhandlungsführung, Arbeitsrecht, Nürnberg
Cornelia Schmid, Arbeitsrecht, Associate Partner, Nürnberg
Metz Consumer Electronics GmbH:
Dr. Norbert Kotzbauer, Geschäftsführer
Wolfgang Frey, Leitung Personalwesen
IG Metall Bayern
Klaus-Dieter Winnerlein, 2. Bevollmächtigter der Fürther IG Metall, Verhandlungsführung
Rödl & Partner: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17332 (abgerufen am: 18.02.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag