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Übertragung oder Verkauf: Strom­kon­zerne streiten sich um Rest­strom für AKW

13.06.2019

Kernkraftwerk

© Countrypixel - stock.adobe.com

PreussenElektra und Vattenfall streiten sich vor dem LG Hamburg um die sogenannte Reststrommenge für das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Krümmel. Beide Konzerne sind zu je 50 Prozent an der Krümmel-Betreibergesellschaft beteiligt.

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Mit der Klage will PreussenElektra erreichen, dass die Hälfte der Reststrommenge des AKW Krümmel auf andere Kernkraftanlagen des Unternehmens - vor allem in Grohnde bei Hameln - kostenlos übertragen werden kann.

Ohne die Übertragung würde die erlaubte Reststrommenge für Grohnde noch in diesem Jahr auslaufen. PreussenElektra beansprucht 44.000 Gigawattstunden. Um diese Strommenge zu produzieren, muss ein Kernkraftwerk nach Angaben eines Unternehmenssprechers etwa vier Jahren laufen. Grohnde darf aber nur noch bis Ende 2021 am Netz bleiben. Vattenfall Europe Nuclear Energy dagegen verlangt den Verkauf der Reststrommenge. Am Donnerstag beginnt dazu in Hamburg ein Zivilprozess; mit einer Entscheidung wird an dem Tag noch nicht gerechnet (Az. 310 O 411/18).

Eine Reststrommenge ist eine fiktive Größe: Hierbei geht es um die Menge Strom, die in Krümmel hätte weiter produziert werden können, wäre die Betriebserlaubnis nicht im August 2011 durch eine Atomgesetzänderung nach dem Reaktorunfall von Fukushima erloschen. Allerdings war das Atomkraftwerk (AKW) aufgrund von Pannen schon seit Sommer 2007 fast durchweg vom Netz.

Um den Weiterbetrieb von Grohnde sicherzustellen, habe PreussenElektra auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, so ein Gerichtssprecher. Dadurch solle rund ein Viertel der beanspruchten Reststrommenge vorläufig an das Kraftwerk übertragen werden können.

Früheren PreussenElektra-Angaben zufolge geht es vor allem um die Frage, ob der 50-Prozent-Anteil an Krümmel auch einen kostenlosen Anspruch auf 50 Prozent der Reststrommenge bedeute. Für das Unternehmen ist die Klärung auch in Bezug auf das stillgelegte  Kraftwerk Brunsbüttel wichtig. Auch an dieser Anlage sind beide Prozessparteien beteiligt: Vattenfall mit 66,7 Prozent, der Rest entfällt auf die PreussenElektra-Muttergesellschaft Eon.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Übertragung oder Verkauf: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35891 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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