Die ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" darf Los-Gutscheine in Supermärkten und Drogerien verkaufen, sofern sie eine Vertriebserlaubnis hat. Das entschied jetzt das VG Mainz und gab damit der Klage der Fernsehlotterie gegen das Land Rheinland-Pfalz teilweise statt. Aktion Mensch ließ sich vor Gericht von Redeker Sellner Dahs vertreten.
Marco Rietdorf
Die Fernsehlotterie "Aktion Mensch" will Los-Gutscheine an den Kassen von Rewe und dm verkaufen. Dabei sollen die Käufer die Gutscheine zwar kaufen, das Los jedoch erst später telefonisch oder per Internet aktivieren können. Auch ein Verzicht auf die Aktivierung soll möglich sein. In diesem Fall wird der Gutscheinbetrag gespendet.
Das Land Rheinland-Pfalz hatte - als für alle Bundesländer zuständige Behörde - den Plänen zunächst eine Absage erteilt. Der geplante Losverkauf sei eine gewerbliche Spielvermittlung, für welche die beiden Handelspartner keine Erlaubnis besäßen. Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz sieht das anders und hat nun in seinem Urteil festgestellt, dass der Vertrieb der Los-Gutscheine keine erlaubnispflichtige Vermittlung von Glücksspielen darstellt, weil ein Spieler mit dem Kauf des Gutscheins noch keine Gewinnchance erhalte. Somit ist das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, erneut über den zuvor abgelehnten Antrag der Aktion Mensch auf Erteilung einer entsprechenden Vertriebserlaubnis zu entscheiden. (Urt. v. 19.05.2014, Az. 6 K 17/13.MZ)
Damit ist der Weg für den Vertrieb von Los-Gutscheinen über Handelsketten nun grundsätzlich frei. Die Erteilung einer Vertriebserlaubnis an die Aktion Mensch ist nach Einschätzung von Dr. Marco Rietdorf, der das Verfahren für die Fernsehlotterie geführt hat, nur noch eine Frage der Zeit. "Das Urteil ist nicht nur für die Aktion Mensch von erheblicher Tragweite, sondern hat grundsätzliche Bedeutung", sagt Rietdorf. Es qualifiziere den Vertrieb von Los-Gutscheinen als neue Vertriebsform, stelle jedoch zugleich klar, dass es hierfür keiner zusätzlichen glücksspielrechtlichen Vermittlungserlaubnis bedarf.
Rietdorf führt seit Jahren glücksspielrechtliche Verfahren auf Seiten privater Veranstalter. Redeker Sellner Dahs gilt als eine der wenigen Kanzleien hierzulande mit erheblicher glücksspielrechtlicher Expertise.
Weitere Verfahrensbeteiligte waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.
Redeker Sellner Dahs
Dr. Marco Rietdorf, Glücksspielrecht, Partner, Bonn
Redeker Sellner Dahs: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12028 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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